Freibetrag für Kinder

3 Antworten

Mehr als Kindergeld - in Form von Steuererstattungen - gibts nicht!

Im Klartext: das erhaltene Kindergeld ist die staatliche Förderung, die dir zusteht - weitergehende Ansprüche deinerseits bei der Festsetzung des Steuerbescheides durch das Finanzamt bestehen nicht !!

Das Finanzamt macht so eine Art Günstigerprüfung. Der Kinderfreibetrag wird nicht berücksichtigt, wenn er dem Steuerzahler weniger brächte als das Kindergeld.

Ist die Steuerentlastung aus dem Steuerfreibetrag höher als das Kindergeld, wird dieses auf die Steuerentlastung durch den Freibetrag angerechnet.

Anders als Kevin und und qtbasket hier unrichtig verzapfen, ist das Kindergeld die Untergrenze der staatlichen Beteiligung an den Kosten der Kinder. Sozialkritisch und polemisch ausgedrückt werden die Kinder der Reichen mehr gefördert als die der Armen.