Müssen Kinder jetzt auch Kirchensteuer bezahlen, wenn sie Zinseinkünfte haben?

3 Antworten

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Wenn Kinder soviel Erträge haben, dass sie überhaupt steuern zahlen, also Grundfreibetrag 8.354,- euro + 36,- Sonderausgaben + 801,- Euro Sparerfreibetrag, denn es geht ja wohl um Kapitaleinkünfte udn überhaupt Steuer anfällt, warum sollten die Kinder dann nicht auch Kirchensteuer zahlen?

Bitte beachten, es handelt sich um Kapitleinkünfte von 9.191,- und Somit vermutlich einem Vermögen von jenseits von mindestens 180.000,- wenn wir von heute schon sehr guten 5 % Ertrag ausgehen. Es könnten aber auch 400.000,-, sein, wenn nur gut 2,2 % erzielt werden.

So einem armen Kind kann man Kirchensteuer wirklich nicht zumuten.

Mikkey  20.08.2014, 21:48

Anbetracht des Namens würde ich auf Bayern tippen ;-)

Ich war gerade auf der Suche nach entsprechenden Vorschriften -

Im Kirschensteuergesetz von Berlin steht klipp und klar, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit der Aufnahme in die Religionsgemeinschaft beginnt. Bei Evangelen weiß ich, dass dies förmlich mit der Konfirmation geschieht. Dies schlösse eine Kirchensteuerpflicht von Kindern allerdings aus. Bei Katholen bin ich in dieser Hinsicht überfragt.

Interessanterweise hat das berliner Gesetz ein schönes Loch: Wenn der Kirchensteuerabzug nicht von der Bank vorgenommen wirde, kann die Kirchensteuer nur per Steuerveranlagung erhoben werden. Findet sich das Kind also mit den 25% Versteuerung ab, (Vielleicht, weil das direkte Versteuern der Erträge aus 4 Mio teurer käme), braucht es keine Kirchensteuer zu zahlen.

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vulkanismus  20.08.2014, 22:05
@Mikkey

Werden Evangelen nicht getauft? Da beginnt nämlich die KiSt-Pflicht.

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HilfeHilfe  21.08.2014, 07:03
@wfwbinder

naja aber hauptsache die taufe, erstkommunion, hochzeit und beerdigung pompös in der kirche feiern wollen :)

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wfwbinder  21.08.2014, 08:39
@HilfeHilfe

?????

Kritik?

Die Feiern in der Kirche sind (zumindest bei den Lutheranern) nicht pompös, dass kommt dann meistens danach.

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Kinder mußten immer schon Steuern zahlen. Wieso sollten sie davon ausgenommen sein? Was sollte sich geändert haben? Allerdings gibt es Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag.

Müssen Kinder ab sofort

nein, das mussten sie schon immer!!! (wenn sie denn zum Personenkreis der Kirchensteuerpflichtigen gehören, also in einer entsprechenden Glaubensgemeinschaft sind)

Wieso erst ab jetzt? Wie kommst du darauf?