Kind verursacht Lackschaden am Auto - Private Haftpflicht springt ein?
Hallo, mein Kind hat auf dem Weg in die Schule einen Lackschaden verursacht als das Rad weggerutscht ist und gegen ein parkendes Auto geknallt ist. Sonst ist nichts passiert aber der Lack muss ausgebessert werden. Springt die private Haftpflicht für so etwas ein?
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Es kommt auf das Alter des Kindes und den Tarif an den du in deiner Privathaftpflichtversicherung hast. Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig. Versicherungen zahlen nicht, wenn sie einen Schaden verursachen. Ist dein Kind schon sieben Jahren zahlt auch deinen Versicherung, wenn du einen Familientarif hast. Die Versicherung zahlt auch bei einem Kind unter 7 Jahren, wenn im Tarif deliktunfähige Kinder mit eingeschlossen sind. Gute Tarife bieten das an ohne große Mehrkosten.
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Private Haftpflichtversicherung : " Sie schützen sich so vor Vermögensnachteilen, wenn auf Sie Schadensersatzansprüche zukommen. Diese Versicherungsleistungen sind einsetzbar, wenn Sie schuldhaft einen Schaden verursacht haben, der Sorgfaltspflicht nicht gerecht wurden oder sich gefahrerhöhend verhalten haben. ... Mitversichert sind der Ehepartner des Versicherungsnehmers, bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften der Lebenspartner für die Dauer der häuslichen Gemeinschaft, minderjährige, unverheiratete Kinder und je nach Vereinbarungen volljährige, unverheiratete Kinder in Schul- oder direkt anschließender Erstausbildung."
Das gilt jedoch nicht für "deliktunfähige" Kinder. Das sind alle Kinder unter sieben Jahren. Nur wenn die Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben muß die Versicherung auch bei Kindern, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen.
http://www.haftpflichtversicherung.org/
Gruß Z... .
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Im Straßenverkehr gelten Kinder bis einschließlich zum 10. Lebensjahr als deliktunfähig. Ist dein Kind unter 10 oder 10 muss die Versicherung nicht zahlen, ausser du hast eine Klausel, die besagt, dass auch Schäden bezahlt werden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht wurden.
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