Steuererklärung-Anlage Kind-geschiedener Vater zahlt Unterhalt-§32
Hallo zusammen,
laut § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG kann ich wohl einen Freibetrag von 3.504 Euro geltend machen,nachgelesen bei...
(http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62258.htm?m=Einkommensteuer#hit).
Mein bisheriger Steuerberater hat diesen ebenefals immer eingetragen und dieser wurde auch bewilligt.Jetzt möchte ich meine Erklärung mit "Elster" selber machen und frage mich,wo ist dieser Betrag von 3.504 Euro einzutragen???Dieses ist dann auch meine Frage an euch! Bei der "Anlage Kind" unter "Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen" wird bei der Berechnung von "Elster" abgebrochen mit der Erläuterung die höhe des erhalteneden Kindergeldes sei zu hoch. Warum heißt es denn dann überhaupt "Kindergeld oder vergleichbare Leistungen? Mal so am Rande.
Nun denn,es wäre sehr schön wenn mir jemand helfen kann und schon mal vielen Dank.
1 Antwort
Kindergeld: hier trägst Du das hälftige Kindergeld ein. Die andere Hälfte steht dem Kindesvater zu, der das ja vom Unterhalt abzieht.
Der von Dir angesprochene Betrag ist der BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern). Den kannst Du beantragen, wenn das Kind beim Kindesvater nicht gemeldet ist und zu plausibilisieren ist, daß das Kind nicht von beiden Eltern praktisch gleichermaßen betreut wird.