Vermietete Wohnung an Kind verkaufen. Darlehen von mir. Zinsen steuerlich vom Kind später geltend zu machen?

2 Antworten

Das wiederholte Vorlegen der Frage ändert gar nichts.

Wenn die Wohnung vermietet ist, sind die Zinsen natürlich relevant.

Als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V bei Deinem Kind und als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Dir.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
sabima 
Fragesteller
 11.07.2017, 11:23

Mein Kind meint, ich müsste erst das Darlehen an ihn zahlen. Dann erst würde es vom Finanzamt anerkannt, da sonst Verdacht auf verdeckte Schenkung. Stimmt das? Das Geld habe ich nämlich nicht.

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sabima 
Fragesteller
 11.07.2017, 11:43
@sabima

Ablauf also wie folgt nötig? Darlehnsvertrag mit Konditionen mit meinem Kind schriftlich abschließen. Ich zahle per Überweisung die zu gewährende Darlehnssumme an mein Kind aus. Mein Kind zahlt dann den kompletten Kaufpreis an mich (mein Darlehen +  Bankdarlehen). Es meint, das Geld müsse fließen, damit das Finanzamt das Darlehen anerkennt. Den nicht von der Bank finanzierten Betrag als Darlehen zu deklarieren, reiche nicht. Für mich wäre das dumm, da ich das Geld mir dann selbst leihen müsste - wenn auch nur für einen überschaubaren Zeitraum. Rückzahlen kann ich ja dann sofort, sobald die Kaufpreiszahlung bei mir eingegangen ist.

Wäre nett, wenn sich dazu nochmals jemand melden würde. Danke nochmals an wfwbinder und andeere, die sich vielleicht der Frage annehmen.

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wfwbinder  11.07.2017, 11:45
@sabima

Nein, wenn im Kaufvertrag genannt wird, dass über den Teilkaufpreis in Höhe von ......, ein privater Darlehensvertrag besteht (der natürlich auch mit Zinsen usw. bestehen und durchgeführt werden muss), dann ist das ausreichend.

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wfwbinder  11.07.2017, 11:49
@sabima

  Ich zahle per Überweisung die zu gewährende Darlehnssumme an mein Kind aus. Mein Kind zahlt dann den kompletten Kaufpreis an mich (mein Darlehen +  Bankdarlehen). Es meint, das Geld müsse fließen, damit das Finanzamt das Darlehen anerkennt. Den nicht von der Bank finanzierten Betrag als Darlehen zu deklarieren, reiche nicht.

Und wer hat Dein Kind mit dieser Weisheit versorgt?

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sabima 
Fragesteller
 11.07.2017, 11:49
@wfwbinder

Nochmal vielen Dank für die kompetente Antwort!

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sabima 
Fragesteller
 11.07.2017, 11:52
@wfwbinder

Wir hatten in anderen Bereichen schon ab und zu Probleme, wenn Geld nicht geflossen ist. Z.B. bin ich momentan Mieterin meines Kindes. Wenn die Miete nicht tatsächlich fließt, wird es nicht anerkannt.

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wfwbinder  11.07.2017, 11:57
@sabima

DEshalb schrieb ich ja, dass der Darlehensvertrag auch durchgeführt werden muss. Also Zinszahlungen bestimmen udn auch zahlen. 

Aber für die Hauptdarlehenssumme muss es nicht fließen, weil es ja durch Vertrag und  Nennung im Kaufvertrag nachgewiesen ist.

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EnnoWarMal  11.07.2017, 12:46

und als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Dir.

Aber Achtung, Steuerfalle: Diese Kapitaleinkünfte unterliegen der Regelbesteuerung, nicht der Abgeltungsteuer, § 32d (1) Nr. 1 Satz 1 Buchstabe a) ESTG

Je nach Verhältnissen kann es aber auch eine Gestaltung sein statt einer Steuerfalle. Also vorher durchrechnen.

Alternativ könne man hier auch eine gemischte Schenkung überlegen.

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wfwbinder  11.07.2017, 13:01
@EnnoWarMal

Stimmt, deshalb hatte ich auch geschrieben Einkünfte aus Kapitalvermögen. Natürlich eine mögliche Falle, aber ich vermute es soll eben gerade nicht geschenkt werden, sondern Miete und Zinsen sollen ggf. eine Art Ausgleich erbringen.

Da eine Bankfinanzierung zusätzlich eingeplant ist, wird wohl die Vermietung Teil des Finanzierungsplans sein.

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Valeskix  11.07.2017, 14:00
@EnnoWarMal

Die Kapitaleinkünfte unterliegen nach § 32d Abs. 1 Nr. 1 lit. a) EStG nur dann dem persönlichen Steuersatz, wenn ein sog. "Beherrschungsverhältnis" bzw. "beherrschender Einfluss" oder ein wirtschaftliches Interesse gegeben ist.

Ein aus der Familienangehörigkeit abgeleitetes Interesse ist nicht ausreichend.

BFH 29.04.2014 - VIII R 9/13

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LittleArrow  11.07.2017, 15:17
@Valeskix

In der Fragestellung ist von Kind die Rede, also offenbar ein (auch finanzielles) Abhängigkeitsverhältnis;-) Möglicherweise sogar noch minderjährig!

Die Mieterin hat ohnehin schon schlechte Erfahrungen mit finanziellen, steuerlich nich anerkannten Transaktionen gemacht. Das Finanzamt wird hier besonders genau hinschauen.

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EnnoWarMal  11.07.2017, 15:40
@Valeskix

Richtig.

Diese Divergenz zwischen den Begriffen in den einzelnen Normen - hier "nahestehende Personen" - ist manchmal verwirrend.

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Valeskix  11.07.2017, 16:44
@LittleArrow

Ich sehe da noch kein Abhängigkeitsverhältnis von der Mutter, nur weil der Sohnemann ein Darlehen bekommen soll, was er entweder von der Bank nicht bekommt oder nicht über eine Bank finanzieren will.

Aus den Kommentaren ergibt sich vielmehr, dass der Sohn nicht minderjährig ist (Vermietung an Mutter; Darlehensnehmer).

Mein Kommentar war auch nur als Hinweis gemeint, der die richtigerweise von EnnoWarMal erwähnte, zu prüfende Vorschrift des § 32d EStG erweitert.

Aus jüngst eigener Erfahrung kann ich sagen, exakt das gegenteilige bezüglich privater Darlehen erlebt zu haben: Ein Beherschungsverhältnis / wirtschaftliches Interesse ist idR recht schwer zu beweisen oder umgekehrt recht leicht zu entkräften.

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