Vermietete Wohnung an Kind verkaufen. Darlehen von mir. Zinsen steuerlich vom Kind später geltend zu machen?
Ich möchte eine vermietete Wohnung an Kind verkaufen. Kleinerer Betrag des Kaufpreises würde von Kind per Bankkredit finanziert und an mich ausgezahlt. Größeren Restbetrag per Darlehen von mir gewährt. Ist dieses Darlehen steuerlich vom Finanzamt anzuerkennen? Werden auch die Zinszahlungen an mich, die tatsächlich erfolgen werden, vom Finanzamt als Kosten gegenüber dem Mietertrag mindernd bei meinem Kind anerkannt?
2 Antworten
Das wiederholte Vorlegen der Frage ändert gar nichts.
Wenn die Wohnung vermietet ist, sind die Zinsen natürlich relevant.
Als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V bei Deinem Kind und als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Dir.
Ablauf also wie folgt nötig? Darlehnsvertrag mit Konditionen mit meinem Kind schriftlich abschließen. Ich zahle per Überweisung die zu gewährende Darlehnssumme an mein Kind aus. Mein Kind zahlt dann den kompletten Kaufpreis an mich (mein Darlehen + Bankdarlehen). Es meint, das Geld müsse fließen, damit das Finanzamt das Darlehen anerkennt. Den nicht von der Bank finanzierten Betrag als Darlehen zu deklarieren, reiche nicht. Für mich wäre das dumm, da ich das Geld mir dann selbst leihen müsste - wenn auch nur für einen überschaubaren Zeitraum. Rückzahlen kann ich ja dann sofort, sobald die Kaufpreiszahlung bei mir eingegangen ist.
Wäre nett, wenn sich dazu nochmals jemand melden würde. Danke nochmals an wfwbinder und andeere, die sich vielleicht der Frage annehmen.
Ich zahle per Überweisung die zu gewährende Darlehnssumme an mein Kind aus. Mein Kind zahlt dann den kompletten Kaufpreis an mich (mein Darlehen + Bankdarlehen). Es meint, das Geld müsse fließen, damit das Finanzamt das Darlehen anerkennt. Den nicht von der Bank finanzierten Betrag als Darlehen zu deklarieren, reiche nicht.
Und wer hat Dein Kind mit dieser Weisheit versorgt?
Wir hatten in anderen Bereichen schon ab und zu Probleme, wenn Geld nicht geflossen ist. Z.B. bin ich momentan Mieterin meines Kindes. Wenn die Miete nicht tatsächlich fließt, wird es nicht anerkannt.
und als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Dir.
Aber Achtung, Steuerfalle: Diese Kapitaleinkünfte unterliegen der Regelbesteuerung, nicht der Abgeltungsteuer, § 32d (1) Nr. 1 Satz 1 Buchstabe a) ESTG
Je nach Verhältnissen kann es aber auch eine Gestaltung sein statt einer Steuerfalle. Also vorher durchrechnen.
Alternativ könne man hier auch eine gemischte Schenkung überlegen.
Stimmt, deshalb hatte ich auch geschrieben Einkünfte aus Kapitalvermögen. Natürlich eine mögliche Falle, aber ich vermute es soll eben gerade nicht geschenkt werden, sondern Miete und Zinsen sollen ggf. eine Art Ausgleich erbringen.
Da eine Bankfinanzierung zusätzlich eingeplant ist, wird wohl die Vermietung Teil des Finanzierungsplans sein.
Die Kapitaleinkünfte unterliegen nach § 32d Abs. 1 Nr. 1 lit. a) EStG nur dann dem persönlichen Steuersatz, wenn ein sog. "Beherrschungsverhältnis" bzw. "beherrschender Einfluss" oder ein wirtschaftliches Interesse gegeben ist.
Ein aus der Familienangehörigkeit abgeleitetes Interesse ist nicht ausreichend.
BFH 29.04.2014 - VIII R 9/13
In der Fragestellung ist von Kind die Rede, also offenbar ein (auch finanzielles) Abhängigkeitsverhältnis;-) Möglicherweise sogar noch minderjährig!
Die Mieterin hat ohnehin schon schlechte Erfahrungen mit finanziellen, steuerlich nich anerkannten Transaktionen gemacht. Das Finanzamt wird hier besonders genau hinschauen.
Richtig.
Diese Divergenz zwischen den Begriffen in den einzelnen Normen - hier "nahestehende Personen" - ist manchmal verwirrend.
Ich sehe da noch kein Abhängigkeitsverhältnis von der Mutter, nur weil der Sohnemann ein Darlehen bekommen soll, was er entweder von der Bank nicht bekommt oder nicht über eine Bank finanzieren will.
Aus den Kommentaren ergibt sich vielmehr, dass der Sohn nicht minderjährig ist (Vermietung an Mutter; Darlehensnehmer).
Mein Kommentar war auch nur als Hinweis gemeint, der die richtigerweise von EnnoWarMal erwähnte, zu prüfende Vorschrift des § 32d EStG erweitert.
Aus jüngst eigener Erfahrung kann ich sagen, exakt das gegenteilige bezüglich privater Darlehen erlebt zu haben: Ein Beherschungsverhältnis / wirtschaftliches Interesse ist idR recht schwer zu beweisen oder umgekehrt recht leicht zu entkräften.
Mein Kind meint, ich müsste erst das Darlehen an ihn zahlen. Dann erst würde es vom Finanzamt anerkannt, da sonst Verdacht auf verdeckte Schenkung. Stimmt das? Das Geld habe ich nämlich nicht.