Beide Elternteile Steuerklasse 2 wenn Kind zu 50% bei jedem lebt?

1 Antwort

Hallo ragazzo, gleiche Steuerklasse geht nicht aber.....

nutzt Du den Entlastungsbetrag für Alleinstehende ? Falls nicht ( evtl. neuen Partner ) dann könnte der andere Elternteil, falls er allein in seiner Wohnung lebt, den Entlastungsbetrag für sich selbst steuerlich nutzen. Dazu das Kind lediglich mit Nebenwohnung bei sich anmelden !

Denn es heißt : " Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 EStG oder Kindergeld zusteht. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. "

Zumindest ein kleiner steuerlicher Vorteil, den man nur kennen muss ! Gruß ! K.