Müssen die Kinder für Beerdigungskosten der Eltern aufkommen, wenn kein Geld vorhanden?

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Die Kinder sind bestattungspflichtig.

Sie müssen vor Beauftragung der Bestattung die Kostenübernahme beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragen.

Wenn die Angehörigen ihrer Bestattungspflicht nicht nachkommen, organisiert das Ordnungsamt die Bestattung und prüft anschließend, ob andere Personen in Regreß genommen werden können. Das werden in diesem Fall vorrangig die Töchter sein. Verdienen diese wirklich sehr wenig, dann verzichtet man auf Regreß. Heikel wird es aber, wenn ein Erbe vorhanden ist. Auch bei Hartz IV gibt es bekanntlich Schonvermögen und da endet die Schonung mit der Erbfall, im Prinzip zumindest.

Wer trägt die Beerdigungskosten

Sofern nicht vorher Antrag auf Bestattungskostenübernahme beim Sozialamt gestellt und bewilligt wurde, wären die Angehörigen grds. bestattungsverpflichtet.