Können Eltern den Umzug des studierenden Kindes von der Steuer absetzen?

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Hmm...

  • Umzüge können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich bedingt sind. Das ist hier wohl nicht der Fall.

  • Umzüge können in sehr speziellen Fällen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn dies mit ärztlichem Attest aus gesundheitlichen Gründen erfolgt (z.B. Schimmel- oder Asbestbelastung im Haus) oder aufgrund einer Trennung/Scheidung.

  • Umzüge privater Art können nur mit dem Dienstleistungsanteil als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Da ein Endpunkt des Umzugs ja der Haushalt der Eltern ist, sollte das für die Eltern wie für die Kinder möglich sein. Da die Eltern die Rechnung bezahlen, wäre das in deren Steuererklärung angebracht. Wichtig dabei: es muss eine Rechnung mit Steuerausweisung geben und diese muss per Überweisung bezahlt werden.

Auf Höchstbeträge gehe ich jetzt nicht ein... diese gibt es natürlich bei den einzelnen Varianten - insbesondere der letzten - auch.

"Umzüge können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich bedingt sind. Das ist hier wohl nicht der Fall."
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Wie könnte auch der Umzug des Kindes Werbungskosten der Eltern sein? Das erklär mir mal bitte.
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"in sehr speziellen Fällen als außergewöhnliche Belastungen"
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Wie könnte der Umzug des Kindes agB der Eltern sein?
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"als haushaltsnahe Dienstleistungen"
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Auch hier: Das Kind zieht um. WER hat also im Zweifel die HhnD? Na?

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@EnnoBecker

Zu den Punkten 1 und 2 sind wir uns einig, daß dies hier nicht in Frage kommt. Beim Punkt 3 kenne ich einen Fall bei einer Kollegin, in dem genau dies anerkannt wurde. Deren Sohn zog um, wobei der Umzug von den Eltern beauftragt und finanziert wurde. Es wurde klar ausgewiesen, daß es sich um den Umzug des Kindes handelt. Vielleicht ist das in den Bereich "Kulanz" zu stecken, aber ich kann mir das nur so erklären, daß durch die Trennung der Haushalte in diesem Fall ein Graubereich entsteht. Zumindest ein Teil der Leistung liegt ja tatsächlich im Haushalt der Eltern.

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@gandalf94305

Ohne den Fall genau zu kennen: Wenn ich in der 30er Zone 50 fahre und nicht erwischt werde, gehe ich straffrei aus, richtig? Kann ich daraus schließen, dass man in 30er Zonen 50 fahren darf?

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