Was tun, wenn Expartnerin Unterhaltszahlungen nicht in das Wohl des Kindes investiert?

2 Antworten

Hallo!Nach meiner Erfahrung zu urteilen habt Ihr wenig Chancen etwas zu beanstanden,wenn es dem Kind bei der Mutter an nichts fehlt!Wichtig für das Kind ist,dass es angemessene Kleidung hat,vernünftig ernährt wird,Beschäftigung altersgemäß und kontaktreich in einem ausgeglichenem sozialen Umfeld stattfindet und der Wohnraum in ordentlichem Zustand ist!Kleidung und Spielzeug muß nicht immer neu sein allerdings habt Ihr natürlich auch die Möglichkeit für kleine Geschenke um für Neuerungen zu sorgen!Das Unterhaltsgeld steht der Mutter zu!Solltet Ihr ernsthafte Bedenken haben,dass es dem Kind nicht gut geht,wendet Euch an das zuständige Jugendamt und lasst Euch beraten! Die sind auch für den nichtsorgeberechtigten Elternteil zuständig!

Es gibt keine verpflichtende Zweckbindung von Kindergeld, Kindesunterhalt und anderen kindesbezogenen Barzuwendungen. Unabhängig davon steht natürlich das Kindeswohl im Vordergrund.

Sofern hier wesentliche Probleme festzustellen sind (z.B. immer löcherige Kleidung, kein Spielzeug, keine Bücher, kein Geld für Schulveranstaltungen oder z.B. Besuch eines Sportvereins, schlechter Zahnstatus), die auf eine Vernachlässigung des Kindes deuten, muss das Jugendamt eingeschaltet werden, die die Lage prüfen.

In keinem Fall jedoch kann dies als Anlass genommen werden, Unterhaltszahlungen einzustellen.