Wie enterbe ich eins meiner Kinder richtig?

5 Antworten

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Du kannst ein Kind nicht enterben, nur weil kein Kontakt besteht.

Da musst Du zum Kunstgriff der Schenkung, ggf. mit der Auflage des lebenslänglichen Wohnrechts greifen und dann noch 10 Jahre leben. 

Dann bekommt das zweite Kind nichts.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Du kannst mit einem Notar besprechen wie es genau geht so viel ich weiss kannst du auch Kinder aus dem Testament streichen.ein Pflicht Anteil wird wahrscheinlich trotzdem an das Kind gehen. An deiner Stelle würde ich aber trotzdem mal in Kontakt mit diesem Kind kommen👍

..allerdings weiss ich es nicht genau 😅

Es ist möglich, das Pflichtteil zu entziehen. Allerdings sind die gesetzlichen Voraussetzungen dafür bei einem bloßen Kontaktabbruch nicht gegeben, vgl. dazu die gesetzliche Regelung:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2333.html

Wie schon hier vorgetragen, könnte man das Haus verschenken. Wenn allerdings der Erbfall innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung eintritt, wäre die Schenkung dann auszugleichen, m.a.W.: Das pflichtteilsberechtigte Kind könnte doch Ansprüche mit Erfolg geltend machen.

Natürlich ist niemand zum Erhalt seines Vermögens verpflichtet. Verjubelt man es, bleibt eben kein Erbe mehr übrig und damit auch kein Pflichtteil.

Wenn ich allerdings von Deiner Idee lese, das Haus gerade an eines der übrigen Kinder zu verkaufen, dann schwant mir, daß da möglicherweise der Hintergedanke besteht, in irgendeiner Form tricksen zu wollen. Das könnte ins Auge gehen. Es muß schon nachweisbar Geld an Dich geflossen sein um ausschließen zu können, daß der vorgebliche Kauf nicht in Wahrheit eine verdeckte Schenkung war.

Hallo, das Erbrecht ist äußerst komplex und es gibt viele unterschiedliche Fallstricke. Am besten lässt du dich professionell beraten von einem Fachanwalt für Erbrecht, der kann dir ganz genau sagen welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt und kann für dich die beste Strategie finden. Falls du keinen guten kennst, hier eine Empfehlung: https://www.gwgl-hamburg.de/kompetenzen/erbrecht-nachfolge/pflichtteil/

Es ist schon an ganz besondere Bedingungen geknüpft, damit Eltern ihren Kindern auch den Pflichtteil entziehen können – z.B. wenn das Kind wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.

Bei einem Verkauf und anschließendem Verjubeln würde genau genommen niemand erben.