Kindergeldrückzahlung - trotz Weiterleitung an meine Tochter und Absprache mit dem Vater?

2 Antworten

Genauso wenig wie ich mich mit meinem Nachbarn darüber einigen kann, dass ich keine Steuern zahlen muss, kannst Du Dich mit dem Vater Deiner Tochter darauf einigen, dass Du keine Rückzahlung an das Amt leisten mußt. Privatrechtliche Vereinbarungen binden eine Behörde nicht.

Allerdings ist es natürlich andererseits so, dass der Vater der Tochter einen Kindergeldanspruch in der Höhe der irrtümlich Dir zugewendeten Mittel gehabt hätte. Möglicherweise ist das Amt bereit, die Ansprüche zu verrechnen. Das setzt allerdings eine Mitwirkung des Kindesvaters voraus. Angesichts des Umstands, dass dieser die vorbereitete Erklärung nicht unterschreiben wollte kommen wir starke Zweifel daran, ob er bereit sein wird, dem Amt gegenüber auf Zahlung der ihm zustehenden 3.600 Euro zu verzichten.

Wahrscheinlich liegt das Ganze daran, dass Deine Tochter angekreuzt hat, Du hättest keinen Unterhalt geleistet. Hast Du aber, in Höhe des Kindergeldes. Hoffentlich per Überweisung, also nachweisbar.

Insofern warst Du durchaus kindergeldberechtigt.

Es müßte also eine Bestätigung/Richtigstellung Deiner Tochter ausreichen und notfalls auch Kopien der Kontoauszüge.

Leg also Widerspruch ein und leg das so dar, evtl. schicken die dann nochmal ein neues Formular.