Haftpflichtversicherung - Nachbarsjunge hat unsere Aussenfassade mit roter Farbe angesprüht

Hallo,

gestern Nachmittag hat der 6jährige Nachbarsjunge unsere gelbe Hauswand mit roter Lackfarbe angesprüht. Der Junge spielt häufig mit meinem 3jährigen Sohn.

Ich selbst befand mich im Büro als der Nachbarsjunge zu mir kam und mich fragt ob er den Trampeltrecker aus der Waschküche holen dürfe. Dies habe ich erlaubt. Kurze Zeit später finde ich die Kinder im Garten wieder - total rot angesprüht und ein ca 30 cm langer Streifen an unserer gelben Hauswand. Der Nachbarsjunge gab sofort zu diesen Streifen gesprüht zu haben. Die Kinder haben sich aus einem Schrenk in der der Waschküche eine alte Dose roten Hochglanzlack geklaut und damit herumgesprüht.

Das Problem wird sein, daß es nicht ausreichen wird den Streifen überzustreichen. Wir selbst haben vor 2 Jahren eine Garage an unseren Neubau (4Jahre) angebaut und es nicht geschafft mit dem gleichen Putz das zu 100% gleiche Gelb hinzubekommen. Wahrscheinlich wird es hierdurch nötig zu sein die ganze Hauswand zu streichen, wenn man nichts mehr von dem Vorfall sehen will.

Wie gehe ich jetzt hier am Besten mit der Haftpflichtversicherung des Nachbarjungen vor. Ich habe Angst, daß mir hier Mitschuld vorgeworfen wird und möchte dies vermeiden. Würde die Versicherung wohl überhaupt das Streichen der ganzen Wand übernehmen (hier wird auch ein Einrüsten der Wand nötig sein). Wer kann mir hier Tips geben ? Gruß Bongtown

Familie, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, kinder, Versicherung, Schaden
Güteverhandlung Unterhalt Kind?

Ich lebe in der Schweiz, bin Deutscher und habe ein Kind in Deutschland. In der Schweiz verdiene ich zu wenig um Unterhalt an mein Kind zu bezahlen.Die Mutter hat mich vor Gericht gezogen obwohl ich immer ehrlich war und auch gesagt habe das ich das Geld wirklich nicht habe. Ich habe auch wenn das Kind mal etwas gebraucht hat versucht etwas beizusteuern, so weit wie es halt ging. Rechnet man meine finanzielle Lage in der Schweiz aus, lebe ich knapp an der Existenzgrenze. Laut meinem Anwalt habe ich ein Minus von ca. 300.- CHF und bin somit nicht zahlungsfähig. Nun soll ich vor Gericht gehen, ist es möglich das ich da vertretet werde? Es ist eine Güteverhandlung, in der steht persönliches Erscheinen. Nun habe ich auf einer Rechtsseite im Internet gelesen das man sich auch vertreten lassen kann. Ich hatte anfangs auch mein Anwalt gefragt ob ich später dafür vor Gericht muss, er sagte mir das er selbst da auch nicht anreisen werde und eine Vertretung schicken werde. Ist das möglich auch wenn da steht das man persönlich Erscheinen soll? Für mich wäre es ein Weg von 14h mit dem Zug, ich besitze kein Auto und ich müsste da Übernachten was mich alles auch einiges kostet, Geld das ich nicht habe. Kann mir vielleicht jemand aus Erfahrung sagen ob ich da wirklich hin gehen muss? witzig ist auch das man laut Aufstellung genau sieht das ich nix habe, aber klar sie versuchen halt alles.

Gericht, kinder, unterhalt
Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

Behörden, kinder, Kindergeld, Recht, Sozialleistungen, Sozialrecht, Steuern