Guten Morgen, bin ich als Begleitperson während der Reha meines Sohnes über die Rentenversicherung auch nach 4 Wochen noch kranken- und sozialversichert?
Meinem Sohn wurde eine Rehabilitation von der DRV genehmigt. Bewilligt wurde auch eine Begleitperson und die Begleitung des Geschwisterkindes. Ich werde für die Dauer der Reha von meinem Arbeitgeber "Freigestellt ohne Bezüge" und erhalte den Netto Lohnausfall nach Abschluss der Reha von der DRV zurück. Beide Kinder sind über mich krankenversichert. Sind Begleitkind und ich auch nach 4 Wochen noch kranken- und sozialversichert ? Ich werde nicht schlau aus den bisherigen Beiträgen und auch das Internet bietet gegenteilige Informationen.
1 Antwort
Hallo,
für eine Antwort braucht man nähere Infos zu der Krankenversicherung vor dem unbezahlten Urlaub:
gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Familienversichert über Angehörige?
Pflichtversicherung als Arbeitnehmer? Oder freiwillige Krankenversicherung als Arbeitnehmer (bei höherem Bruttoverdienst)?
Gruß
RHW
Das alleinerziehende Mitglied ist dann einen Monat lang weiter über den Arbeitgeber versichert. Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer dann zum Ende dieses Zeitmonats ab.
Danach besteht noch ein weiterer Monat ein kostenloser Leistungsanspruch nach § 19 SGB V. Voraussetzung ist aber, dass spätestens zum Ende dieses 2. Monats die bisherige Beschäftigung tatsächlich wieder bezahlt aufgenommen wird (Verheiratete können in die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V wechseln).
Alleinerziehendes Mitglied, Kinder auch darüber versichert und daher nicht familienversichert.
Die Aussage zu den Kindern verstehe ich nicht. Bitte erläutern.
Hallo RHW. Danke für deine Rückmeldung. Die Krankenversicherung vor dem unbezahlten Urlaub wäre gesetzlich (Barmer GEK) und zwar als pflichtversicherter Arbeitnehmer. Alleinerziehendes Mitglied, Kinder auch darüber versichert und daher nicht familienversichert. - Was passiert dann bei einer Rehaverlängerung nach mehr als 4 Wochen?