Wenn volljähriges Kind gegen den Willen der Eltern auszieht, wie sieht es mit der Unterstützungspfli

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Das ist ein durchaus kompliziertes Thema.

Schau dir dbzgl. bitte folgenden Artikel an: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php

Für dich interessant sind sicherlich die Beispielrechnungen, die anschaulich erläutern, wieviel Du zum Unterhalt deines "antrünnigen" Kindes beitragen musst.

Vielleicht machst Du das auch zusammen mit deinem Kind - schätze, dass dieses dann ein bischen Einsicht zeigt und seine Erwartungshaltung an ein "eigenes" Leben etwas reduziert, wenn nicht sogar - zumindest vorläufig - ganz aufgibt.

Ansonsten gibt es ja noch den "harten" Weg. Lass dich vom Kind verklagen. Bis da ein Urteil in trockenen Tüchern ist, nagt es eh schon am Hungertuch ...;-) (Bildlich gesprochen).

Fundstelle in o.g. Artikel: ... "ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB"