Wer haftet, wenn Kinder auf einem fremden Grundstück spielen und sich dabei verletzen?

3 Antworten

Der Begriff "Sicherung eines Aushubloches" ist sehr dehnfähig und es werden sich die Eltern schon fragen lassen müssen, wieweit sie Ihre Kinder auch auf Erkennen von Gefahren im Alltag hin vorbereiten. Es ist auch hinreichend bekannt, dass selbst eingezäunte Grundstücke für Kinder kein Hinderungsgrund sind diese zu betreten und dort zu spielen.

Je nachdem zu welchem Zweck der Erdaushub vorgenommen wurde ist der Eigentümer auch verpflichtet gewesen eine Versicherung abzuschließen.

Natürlich die Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wenn es Deine Kinder sind, kennst Du nun die Gefahr, die Dir die Grundstückseigentümer beschrieben haben und Du hast Gelegenheit mit Deinen Kindern darüber zu sprechen, vorher.

Und wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben? Und wann verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht? Und wer weist das wie nach?

0

Es ist so, dass Eltern für Kinder unter 7 Jahren gar nicht haften. denn es ist ihnen nicht zuzumuten, immer hinter den Kindern her zu sein. Natürlich muss jemand, der einen Erdaushub machen lässt, ihn absichern. Das ist doch gar keine Frage. Da muss man sich doch erkundigen, bevor man den Erdaushub macht! Wenn das Grundstück frei zugänglich ist und noch leer steht, muss man es auch absichern. Sonst gehen ja auch Katzen oder andere (Betrunkene?) dorthin. Dafür ist der Eigentümer zuständig.