Insolvenz und 450€ Job

4 Antworten

Solange Du Schüler bist, ist der Nebenjob kein Problem. Ein Schüler braucht nicht zu arbeiten, also wird sein Einkommen nicht berücksichtigt.

Das ändert sich, wenn Du in das Berufsleben einsteigst. Dann wird Dein Verdienst mit angerechnet, bis Du das 25. Lebensjahr erreicht hast und noch bei Deinem Vater wohnst.

Ganz einfach, wenn Deine Eltern und Du kein ALG II bekommen, wird von Dir gar nichts angerechnet.

theoretisch könnte ein ganz schlauer Gläubiger versuchen den pfändungsfreien Betrag einschränken zu lassen, aber ich sehe kein Risiko.

Also im Klartext: Ich kann ohne bedenken einen 400€ Job annehmen ohne das sich irgendwas ändert bzw. meinem Vater mehr Geld abgezogen wird. Richtig? Da keiner von uns ALG II bezieht.

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@Sejuu

genau richtig.

Nur das Gehalt Deines Vaters ist in dem Insolvenzverfahren interessant.

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EDIT:

Noch ein kleiner Anhang da ich merke das es von Wichtigkeit ist:

Mein Vater ist berufstätig und ich wohne mit meinen Eltern in einem Haushalt.

Meine bedenken dabei sind jedoch, das dieses Geld was ich da verdiene meinem Vater angerechnet wird

Bezieht dein Vater Leistungen nach SGB II oder XII? Ansonsten wird nichts angerechnet. Du hast keine Schulden, du bist nicht in der PI.