Kann ich rückwirkend einen Erbverzicht anfechten oder zumindest eine Pflegekostenübernahme bei Schenkung erzwingen?
Meine Geschwister und ich haben nach dem Tod unseres Vaters vor 2 1/2 Jahren auf die Auszahlung unseres Erbes verzichtet. Aus moralischen Gründen, da wir nicht den Eindruck hatten, uns stünde etwas zu und zudem, da wir unsere Mutter wie gewohnt in ihrem Haus leben lassen wollten.
Nun ist ein Enkelkind so nah an unsere Mutter gerückt, dass es sie überzeugt hat, ihr das Haus zu überschreiben/schenken. Das ist bereits erfolgt, die Details sind uns hierzu unbekannt. Da sich vier der fünf Geschwister bei einer Diskussion im Vorfeld dagegen ausgesprochen haben, wurden wir von dem Prozess ausgeschlossen.
Uns geht es um Gerechtigkeit (es gibt 5 Kinder und 10 Enkelkinder), aber insbesondere auch um die Absicherung des Pflegefallrisikos. Schlussendlich war das Haus die einzige Altersabsicherung der Mutter, die sie jetzt einfach so hergegeben hat und, falls es irgendwann in der Zukunft zu einer Pflegebedürftigkeit kommt, würde leider nur 1 Kind ernsthaft herangezogen werden (alle anderen leben auf dem Existenzminimum).
Fragen:
Können wir eine Schenkung bzw. einen symbolischen Verkauf (falls es das war) anfechten und darauf bestehen, dass eine Pflegefallabsicherung in den Notarvertrag aufgenommen wird?
Können wir zur Not den Verzicht auf das Erbe des Vaters auch nach 2 1/2 Jahren noch anfechten?
Vielen Dank!