Haftpflichtversicherung - Nachbarsjunge hat unsere Aussenfassade mit roter Farbe angesprüht

Hallo,

gestern Nachmittag hat der 6jährige Nachbarsjunge unsere gelbe Hauswand mit roter Lackfarbe angesprüht. Der Junge spielt häufig mit meinem 3jährigen Sohn.

Ich selbst befand mich im Büro als der Nachbarsjunge zu mir kam und mich fragt ob er den Trampeltrecker aus der Waschküche holen dürfe. Dies habe ich erlaubt. Kurze Zeit später finde ich die Kinder im Garten wieder - total rot angesprüht und ein ca 30 cm langer Streifen an unserer gelben Hauswand. Der Nachbarsjunge gab sofort zu diesen Streifen gesprüht zu haben. Die Kinder haben sich aus einem Schrenk in der der Waschküche eine alte Dose roten Hochglanzlack geklaut und damit herumgesprüht.

Das Problem wird sein, daß es nicht ausreichen wird den Streifen überzustreichen. Wir selbst haben vor 2 Jahren eine Garage an unseren Neubau (4Jahre) angebaut und es nicht geschafft mit dem gleichen Putz das zu 100% gleiche Gelb hinzubekommen. Wahrscheinlich wird es hierdurch nötig zu sein die ganze Hauswand zu streichen, wenn man nichts mehr von dem Vorfall sehen will.

Wie gehe ich jetzt hier am Besten mit der Haftpflichtversicherung des Nachbarjungen vor. Ich habe Angst, daß mir hier Mitschuld vorgeworfen wird und möchte dies vermeiden. Würde die Versicherung wohl überhaupt das Streichen der ganzen Wand übernehmen (hier wird auch ein Einrüsten der Wand nötig sein). Wer kann mir hier Tips geben ? Gruß Bongtown

Familie, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, kinder, Versicherung, Schaden
Berater verlässt DVAG. Übernahme Verträge möglich?

Ich habe über die DVAG ein paar Versicherungen abgeschlossen. Vor kurzem habe ich ein Schreiben von der DVAG erhalten, wonach mein Berater das Unternehmen verlassen hat. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass der Berater nicht mehr berechtigt und befugt ist, die Betreuung meiner Verträge durchzuführen.

Vor kurzem hat sich besagter Berater dann telefonisch bei mir gemeldet. Nach seiner Aussage sei das Schreiben der DVAG nicht korrekt. Er habe das Unternehmen zwar verlassen, könne aber weiterhin die Betreuung der Versicherungen übernehmen. Er will sich in Kürze nochmals bei mir wegen eines persönlichen Termins melden.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, welche der widersprüchlichen Aussagen zutrifft. Kann ich Versicherungen die unter dem Dach der DVAG abgeschlossen wurden weiterhin von meinem Berater betreuen lassen, auch wenn dieser nicht mehr für das Unternehmen tätig ist? Welche Schritte wären hierfür möglich? Was muss ich beachten? Welche Nachteile drohen ggf.?

Ich war mit meinem Berater immer sehr zufrieden. Sofern die Möglichkeit besteht, würde ich mich daher auch weiterhin gerne von ihm betreuen lassen, zumal ich von der DVAG als Firma mittlerweile auch nicht mehr viel halte. Allerdings möchte ich die bestehenden Versicherungen auch unverändert behalten und bin nicht bereit irgendwelche Nachteile in Kauf zu nehmen. Die Trennung meines Beraters von der DVAG scheint ja nicht gerade im Guten von statten gegangen sein und ich habe Angst in irgendwelche rechtlichen Streitigkeiten hereingezogen zu werden.

Berater, Beratung, Versicherung

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