Versicherung – die besten Beiträge

Sind Einnahmen von Teilnahmen an wissenschaftlichen Experimenten (einer Universität) steuerfrei?

Guten Abend!

Ich habe diesen Monat mein Lehramtsstudium beendet und möchte nun bis August einen 400€-Job ausführen. Diese geringfügige Tätigkeit ist ja steuerfrei. Darüber hinaus würde ich allerdings gerne meine langjährige gelegentliche (!) Tätigkeit als Versuchsperson von wissenschaftlichen Experimenten an der Universität (LMU und TU München) weiterführen.

Diese Experimente finden unregelmäßig statt und dauern unterschiedlich lang. Dabei erhält man 8-15€/Std. (meistens auf die Hand), deren Erhalt man mit der Angabe seines Namens, seiner Adresse und Unterschrift bestätigt. Manchmal wird das Geld auch durch die Staatsoberkasse Bayern überwiesen. In meinem Fall kamen dadurch bisher ca. 100€/Monat zusammen.

Die Frage ist jetzt, ob diese Tätigkeit als Versuchsteilnehmer an Studien der Universität (als juristische Person des öffentlichen Rechts) als Aufwandsentschädigung nach §3 Nr.26 EStG gilt und deshalb steuerfrei ist?

Außerdem: Da ich bis zum Eintritt ins Referendariat über meinen Vater privat versichert bleiben möchte, die Beihilfe allerdings die Einkommensgrenze bei 400€/Monat veranschlagt (die ja durch den 400€-Job bereits erreicht wäre), ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich die Tätigkeit als Versuchsperson (wenn sie eben steuerfrei sein sollte) weiterführen kann oder nicht?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann!

Viele Grüße, Cosima

400 job, Aufwandsentschädigung, geringfügige Beschäftigung, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung

DWG EG Vertrag: Kündigung - Mein Anwalt hat mir gesagt, dass ich nicht aus diesem Vertrag herauskommen kann. Gibt es Lösungen?"?

hiermit möchte ich meine Situation bei DWG darlegen und meinen Wunsch zur Kündigung meines Vertrags erklären. Gemäß der mir vorliegenden Informationen beträgt die Kündigungsfrist bei DWG fünf Jahre, jedoch wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung meinerseits nicht möglich sei. Ich möchte Ihnen nun den Grund für meinen Kündigungswunsch erläutern.Vor einiger Zeit hatte ich telefonischen Kontakt mit einem Mitarbeiter von DWG, einem deutschen Immobilienunternehmen. In diesem Gespräch erklärte er mir falsch, welche Dienstleistungen das Unternehmen anbietet, und übte Druck auf mich aus, einen Vertrag mit ihnen abzuschließen. Er behauptete sogar, dass ich finanzielle Unterstützung vom Finanzamt erhalten würde, wenn ich ein von ihnen bereitgestelltes Formular ausfülle und an das Finanzamt schicke. Kurz darauf telefonierte ich mit einem deutschen Freund, der mich darauf hinwies, dass es sich bei diesen Unternehmen um betrügerische Machenschaften handelt und ich keinesfalls einen Vertrag mit ihnen abschließen sollte. Zu meinem Bedauern hatte ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine elektronische Unterschrift geleistet Unmittelbar nach diesem Telefonat rief ich den genannten Mitarbeiter von DWG zurück und teilte ihm mit, dass ich keinen Vertrag mit ihnen abschließen möchte. Ich betonte, dass ich derzeit lediglich Auszubildender bin und nicht in der Lage bin, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Zu meinem Entsetzen reagierte er rassistisch auf mich und erklärte, dass, wenn ich das Verfahren nicht abschließen möchte, ich das erhaltene Formular einfach wegwerfen solle. Er versicherte mir, dass keine Gelder von mir oder meinem Ausbildungsbetrieb eingezogen würden. Dennoch stellen sie nun monatlich ca. 40€ in Rechnung, obwohl ich diese Zahlungen nicht mehr leisten möchte.Ich fühle mich von diesem Mitarbeiter belogen und rassistisch behandelt. Diese Vorfälle haben mein Vertrauen in DWG vollständig erschüttert. Daher bitte ich Sie höflich, meine Kündigung zu akzeptieren und den Vertrag umgehend zu beenden. Ich erwarte, dass keine weiteren Zahlungen von meinem Konto abgebucht werden und dass sämtliche Verfahren in Bezug auf DWG eingestellt werden.

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Kündigungsfrist, Versicherung, Azubi

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