Garagendecke eingestürzt - Auto beschädigt, wer oder was zahlt?

2 Antworten

Dafür muss der Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherer einstehen, soweit ein solches Schadenrisiko mit abgedeckt ist.

Hallo, danke für die Antwort. Könnten sie evtl noch die Grundlage Ihrer Aussage erläutern? Kann es nicht auch sein, dass hier nur meine Kasko-Versicherung oder Hausrat in Frage kommen könnte?

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@hawky1588

Das an Dich vermietete Gebäude gehört Deinem Vermieter ..... und dafür sollte ebenso wie für das "Hauptgebäude" eine Gebäudeversicherung bestehen. Hat der Vermieter keine solche abgeschlossen ... meiner Auffassung nach... sein Problem.

Aber es steht Dir frei Deine Teilkaskoversicherung anzusprechen.

Nur zum Hausrat dürfte Dein Auto ja ganz sicherlich nicht gehören.

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@wilees
Nur zum Hausrat dürfte Dein Auto ja ganz sicherlich nicht gehören.

Aber andere Gegenstände in der Garage.

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Easy:

Auto wäre Kasko, allerdings würde ich mir das gut überlegen es hierüber zu machen aufgrund der Rückstufung in der VK und den Selbstbeteiligung.

Gebäudeversicherung zahlt den Schaden am Gebäude zum gleitenden Neuwert, wenn es ein versichertes Schadenereignis ist (Feuer, Sturm / Hagel, Leitungswasser, ggf. Elementar).

Da das Gebäude jedoch fremdes Eigentum beschädigt hat, besteht Anspruch gegen die Gebäudehaftpflicht des Eigentümers zur Regulierung nach Zeitwert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung