Gartenstühle durch Sturm Auto vom Nachbarn verkratzt, wer zahlt?

5 Antworten

Reich es bei Deiner Haftpflichtversicherung ein.

Allerdings war der Sturm ja angekündigt, und Du hättest evtl. auch eine Sicherungspflicht gehabt.

Ob sich daraus eine grobe Fahrlässigkeit ergeben könnte, weiss ich allerdings nicht. Noch weniger weiss man, ob grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist, das ergibt sich aus Deinen Versicherungsbedingungen.

Grobe Fahrlässigkeit ist auch in der Haftpflicht mitversichert. Nur der Vorsatz (bezogen auf den Schaden, nicht die Handlung) wäre außen vor.

Bei anderen Versicherungssparten (Hausrat, VGV, etc.) kann bei grober Fahrlässigkeit die Leistung anteilig gekürzt werden, obwohl in guten Verträgen der Versicherer hierauf verzichten sollte.

1

https://www.test.de/Unwetterfolgen-Welche-Versicherung-zahlt-4276391-0/

Sturm­schäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko – wobei mindestens Wind­stärke acht die Voraus­setzung ist. Besser haben es Auto­fahrer mit einer Voll­kasko­versicherung: Hier sind auch wind­bedingte Schäden unter Wind­stärke 8 mitversichert. Der Versicherer ersetzt bei Teil- wie Voll­kasko auch Schäden durch herum­fliegende Gegen­stände wie Ziegel oder Äste.

Da der Sturm angekündigt war und die Stühle weggeweht wurden, scheinst du die Stühle nicht hinreichend gesichert zu haben. Du hast also deine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Grundsätzlich bist du dafür haftbar und erstmal der Anspruchsgegener deines Nachbarn. Falls vorhanden zahlt das evtl. deine Haftpflichtversicherung, sofern sie auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Stühle bei einem angekündigten Sturm nicht zu sichern halte ich nämlich für grob Fahrlässig.

Genau meine Auffassung / Sicht der Dinge.

0

Den Schaden am Auto des Nachbarn trägt die Teil- bzw. Vollkasko, davon abhängig ob Windstärke 8 gegeben war oder nicht.

Es kann jedoch sein, wenn du deiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen bist, dass du dich schadenersatzpflichtig gemacht hast, in dem Fall wende dich an deine Haftpflichtversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja Sie sind in dem Fall schadenersatzpflichtig, besteht eine Private Haftpflichtversicherung kann diese die Regulierung übernehmen.