Was passiert im Todesfall mit dem Verlusttopf in einem Gemeinschaftsdepot?
Es geht um die Handhabung des Verlusttopfs bei einem Gemeinschaftsdepot im Todesfall. Ist einer der Depotinhaber gestorben, so wird der Verlusttopf zunächst geschlossen (das hat die Bank jedenfalls gesagt und das finde ich auch so im Netz als Standardvorgehen bei einem Einzeldepot). Weiterhin sagt die Bank, dass die angefallenen Verluste zum Jahresende ausgewiesen werden und eine Übertragung nicht zulässig ist. Mir erscheint das auch durchaus sinnvoll - allerdings nur für Einzeldepots. Hier handelt es sich aber um ein Gemeinschaftsdepot! Die Verluste sind ja auch für den überlebenden Eigentümer des Gemeinschaftsdepots angefallen. Gibt es eine Quelle, auf die ich verweisen kann, und aus der hervorgeht, dass bei einem Gemeinschaftsdepot zumindest eine Teilübertragung (z.B. 50%) erfolgt? Es handelt sich um Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand gelebt haben. Wirtschaftlich ist also die Hälfte des Depots dem Überlebenden zuzurechnen. Vielen Dank an die Steuerexperten.