Ist es zum 31.12. oder zum 01.01. sinnvoller ein Gewerbe abzumelden in Hinblick auf die Fälligkeit der anfallenden Steuern Laufendes Jahr und Aufgabegewinn?
Guten Tag,
ich hätte mal eine grundsätzliche Frage zum Ablauf der Abmeldung einer selbstständigen Tätigkeit (Einzelunternehmung,Kleinunternehmer) bzw. dessen Abmeldung.
Zum einen hätte ich gern gewusst, ob es eher Sinn macht ein Gewerbe zum 31.12. oder zum 01.01. des neuen Jahres abzumelden. Es geht mir hierbei vorallem um die Fälligkeit des zu zahlenden Betrages der bei der Abschlussbilanz anfällt.
Wenn ich jetzt bsp. zum 31.12. das Gewerbe abmelde wird zum 01.01. zum einen die Steuer für das letzte Kalenderjahr fällig, wie auch die Steuern die zu zahlen sind für die Abschlussbilanz.
Wie sieht es dann in diesem Fall mit der normalen Einkommensssteuererklärung aus, die normal immer erst ab März/April gemacht werden kann, wird diese dann separat angefertigt weil man bereits direkt nach Erstellung der EÜR und Abschlussbilanz (Ermittlung Aufgabegewinn) im Januar die Steuern für die Selbstständigkeit zahlt?
Wie sieht es nun aus wenn man zum 01.01. abmeldet. Ist es dann so, dass die Steuern für die Abschlussbilanz/Aufgabegewinn erst im Folgejahr (also knapp 1 Jahr später) anfallen?
Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
beste Grüße und ein schönes We. Phileas
4 Antworten
Das ist bei der Einkommensteuer immer eine Frage des progressiven Steuersatzes.
Der Aufgabegewinn kann je nach Konstellation mit Abmeldung im Januar auch erst in dem Jahr zu versteuern sein und erhöht dann eben die übrigen Einkünfte.
Wird der Betrieb im Dezember aufgegeben, ist der Aufgabegewinn natürlich auch in dem Jahr zu versteuern, zusammen mit den lfd. Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Da wir weder wissen, wie hoch die laufenden Einkünfte sind, noch wie hoch der Aufgabegewinn ist, noch welche Einkünfte in welchem Jahr anfallen und auch nicht ob noch Progressionseinkünfte vorhanden sind kann natürlich keine Empfehlung gegeben werden.
Ich hab nur die Hälfte verstanden.
Aber ich kenne niemanden, bei dem am 1. Januar eines Jahres die Steuern des Vorjahres fällig werden.
Und was bitte hat die Gewerbeabmeldung mit Steuern zu tun?
Ich möchte mich in aller Form für die zahlreichen Antworten bedanken.
VG PGilbert
Einkommensteuer entsteht zum Ende des Kalenderjahrs. Einkommensteuer ist jedoch im laufenden Kalenderjahr als Vorauszahlung quartalsweise fällig. Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Jahresabschluss im Verhältnis zu den bereits geleisteten Vorauszahlungen ergibt, ist fällig 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Wenn man davon ausgeht, das die Steuererklärung bisher zum Ende des Monats Mail einzureichen war, die Finanzverwaltung auch noch etwas Zeit braucht, wird es wohl bis August/September dauern, ehe die Abschlusszahlung fällig wird.