Ist es zum 31.12. oder zum 01.01. sinnvoller ein Gewerbe abzumelden in Hinblick auf die Fälligkeit der anfallenden Steuern Laufendes Jahr und Aufgabegewinn?

4 Antworten

Das ist bei der Einkommensteuer immer eine Frage des progressiven Steuersatzes.

Der Aufgabegewinn kann je nach Konstellation mit Abmeldung im Januar auch erst in dem Jahr zu versteuern sein und erhöht dann eben die übrigen Einkünfte.

Wird der Betrieb im Dezember aufgegeben, ist der Aufgabegewinn natürlich auch in dem Jahr zu versteuern, zusammen mit den lfd. Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Da wir weder wissen, wie hoch die laufenden Einkünfte sind, noch wie hoch der Aufgabegewinn ist, noch welche Einkünfte in welchem Jahr anfallen und auch nicht ob noch Progressionseinkünfte vorhanden sind kann natürlich keine Empfehlung gegeben werden.

Ich hab nur die Hälfte verstanden.

Aber ich kenne niemanden, bei dem am 1. Januar eines Jahres die Steuern des Vorjahres fällig werden.

Und was bitte hat die Gewerbeabmeldung mit Steuern zu tun?


Ich möchte mich in aller Form für die zahlreichen Antworten bedanken.

VG PGilbert

Einkommensteuer entsteht zum Ende des Kalenderjahrs. Einkommensteuer ist jedoch im laufenden Kalenderjahr als Vorauszahlung quartalsweise fällig.  Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Jahresabschluss im Verhältnis zu den bereits geleisteten Vorauszahlungen ergibt, ist fällig 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Wenn man davon ausgeht, das die Steuererklärung bisher zum Ende des Monats Mail einzureichen war, die Finanzverwaltung auch noch etwas Zeit braucht, wird es wohl bis August/September dauern, ehe die Abschlusszahlung fällig wird.