Minijob + HiWi unter 400€ und wurde auf Steuerklasse 6 abgerechnet?

3 Antworten

Dein Problem ist, dass beide Tätigkeit nicht mehr als 450,- Euro sind.

Damit werden beide zusammen gezählt und Du hast eine Tätigkeit in der Gleitzone (Sozialversicherung) und in der Steuer einen nach Steuerklasse 1 udn einen nach Steuerklasse 6.

Wäre eine der beiden Tätigkeit über 450,- Euro, dann wäre eine Tätigkeit in der Gleitzone (Midijob) und der andere ein Minijob.

Eigentlich wäre das Problem einfach zu lösen, denn die Lösung "Minijob" ist, wie ich hier schon mehrfach dargestellt habe, für Studenten eigentlich falsch.

Ein Minijob bringt 450,- Euro netto für den Arbeitnehmer. Den Arbeitgeber kostet es 32 % Pauschalabgaben, das sind 144,- Euro. Die Kosten betragen damit 589,- Euro.

Da ein Student nur Rentenversicherung zahlt, entsprechen diese Kosten einem Brutto von 538,- euro, was für den Studenten dann 492,- Euro netto wären.

Aber Studenten und manche Arbeitgeber scheinen ja lieber irgendwelchen Leute zu folgen die sagen "450,- Euro ist Abgabenfrei" und der Arbeitgeber findet es einfach, weil er es von anderen Arbeitnehmern kennt.

Dir kann man nur raten zu Deinem Minijobarbeitgeber zu gehen udn es so zu machen, wie von mir beschrieben.

Dann kann die Uni als Minijob abrechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zu Frage 1: Weil man dann 20 Minijobs a 400 Euro haben könnte und immer noch pauschal versteuert würde, obwohl man 8000 Euro im Monat verdient.

Zu Frage 2: Welche Steuer wann erstattet wird, hängt nicht von den Klassen ab, sondern von deinem Status (Vollzeitstudent) und deinem erzielten Einkommen.

Zu Frage 3: Steuerklasse 1 und Minijob gibt es nicht. Bei zwei Jobs ist einer in Klasse 6. Punkt aus. Da bleibt also nur die Frage, ob dein Minijob-Arbeitgeber das Konzept Klasse 1 ohne Sozialversicherung versteht. Das ist leider nicht selbstverständlich, nicht einmal in richtig großen Firmen, da musste ich mich auch schon streiten und bin nur mit eigens angeforderter Stellungnahme der Krankenkasse weitergekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

wfwbinder hat schon alles erklärt. Nur zur Ergänzung: Nach der Einkommensteuererklärung (früher Lohsteuerjahresausgleich)bekommst Du alle Steuern zurück.