Steuerklasse 6 statt Steuerklasse 1?

2 Antworten

Du wirst nicht drum herum kommen, die Bescheinigung beim Finanzamt zu besorgen, damit es geändert werden kann. Wo ist denn das Problem, diese zu besorgen?
Die kann man sich auch zuschicken lassen.

Welche Bescheinigung meisnt du? Kann man sich da etwas für Sep-Dez ausdrucken lassen?

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@maggrid

Das ist eine Bescheinigung, wo dir das Finanzamt bescheinigt, welche Steuerklasse du von wann bis wann, im Jahr X hattest. Diese ist extra zur Vorlage beim Arbeitgeber. Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug XXXX nach §§ 39 Abs. 1 Satz 2 und 3, 39e Abs. 8 Einkommensteuergesetz.

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@pls1115

Da ich einen Nebenarbeitgeber habe (nämlich das UN) bin ich ja Steuerklasse 6. Das würde das ja noch belegen, sagt das Finanzamt. ...

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@maggrid

ok ich bin raus xD Na wenn du 2 Jobs hast, wirst du selbstverständlich auf Steuerklasse 6 abgerechnet. Da wirst du nichts dran ändern können.

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@pls1115

Das ist klar! :P etwas verwirrend...
Nein ich habe nur einen Arbeitgeber und der hat sich aber als Nebenarbeitgeber angemeldet.

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Das FA hat damit gar nichts zu tun, der AG ist zu unwissend.

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Dein AG hat sich als Hauptarbeitgeber anzugeben, das kann er und nur er selbst bei ELSTAM.

So ist es!

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