Wieso kann das Finanzamt die Lohnsteuerklasse von I auf VI ohne Grund ändern?

6 Antworten

Ich wurde schon ohne Grund zweimal von Steuerklasse 3 auf 5 gesetzt mit all den Folgen.

Ursache war in beiden Fällen ein interner Fehler in der Finanzamt-Datenbank, welche die elektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM) und damit die Steuerklassen verwaltet. Es ist bekannt, dass die Finanzämter hier öfters mit Problemen kämpfen.

Rufe beim Finanzamt an. Wenn die Ursache nicht bei Dir liegt, dann gebe einen Hinweis auf mögliche ELSTAM-Probleme. Das Finanzamt wird dies (so war es in meinem Fall) dann schnell korrigieren.

Zwischen den Lohnsteuerklassen I und IV besteht m.E. gar kein Unterschied im Lohnsteuerabzug.

Aber wenn Du verheiratet bist, bleibt natürlich die LSK IV.

Oder gab es evtl. den Grund "Trennung"? Dann würde im Folgejahr die LSK geändert werden.

senior1  11.04.2019, 20:54

Mag sein. Aber zwischen 1 und 6 sehr wohl. Und 6 war gemeint.

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Andri123  11.04.2019, 20:55

Ach, sorry. Eine Änderung von I auf IV geht natürlich nur nach einer Heirat.

Bleibt aber genauso wirkungslos.

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Gaenseliesel  11.04.2019, 20:58

Es geht doch aber um die Stkl. VI die falsch zugeordnet wurde. Der monatl. Steuerabzug bei Stkl. 6 ist schon erheblich.

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Ich lege mich mal fest: Hier hat das Finanzamt Mist gebaut.

Etwas Glück noch für dich, dass dieses am Anfang des Jahres passiert ist.

Bei mir wurde vor Jahren mal ca. August die Steuerklasse rückwirkend ab Januar von drei auf vier geändert. Dies habe ich erst mit der Gehaltsabrechnung erfahren. Alle Abrechnungen in dem Jahr wurden von Klasse 3 auf 4 geändert. Mein Netto in dem aktuellen Monat war entsprechend niedrig.

Bei Nachfrage beim Finanzamt konnte sich diese Änderung keiner erklären. Es hieß: Hat wohl das Einwohnermeldeamt veranlasst.

Dort wurde dies aber auch verneint. Nach weiteren ergebnislosen Recherchen hat das Finanzamt wieder die Klasse 3 aktiviert. Bei der nächsten Gehaltsabrechnung habe ich die Steuern zurück bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

ohne Grund geht nicht !

Die Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer, die zwei (oder mehrere Jobs) haben. Hast du denn einen Zweitjob über 450 € ? Der zweite Job ist dann die Lohnsteuerklasse 6. In dieser Steuerklasse sind die Abzüge besonders hoch. ...

Wenak 
Fragesteller
 11.04.2019, 19:57

Nein, habe nur einen Job. Die Buchhaltung hat mich darauf aufmerksam gemacht. Wie kann ich das ändern, ohne Gehaltskürzung?

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Gaenseliesel  11.04.2019, 20:11
@Wenak

Dein Arbeitgeber ist dafür zuständig, er muss die (korrekten) ELSTAM-Daten abrufen.

Ggf. selbst beim FA nachfragen !

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Am besten fragst du einfach beim Finanzamt nach und erkundigst dich was da los ist. Es liegt bestimmt ein Fehler beim Finanzamt vor, der schnell behoben werden kann.