Müssen wir die Schenkung zurückzahlen?

Hallo.

Wir haben von meiner Oma 2017 einen größeren Geldbetrag geschenkt bekommen, damit mein Freund seine Schulden zurückzahlen konnte.

Zu diesem Zeitpunkt war meine Oma zwar schon dement, hat uns aber dieses Geschenk von sich aus angeboten.

2018 mussten wir die Oma aber leider ins Altersheim geben, weil sie alleine zuhause nicht mehr zurecht gekommen ist und bei meinen Eltern oder uns Enkeln wäre weder Platz gewesen, noch wäre eine 24-stündige Betreuung möglich gewesen. Hierzu muss ich erwähnen, dass die Oma des Öfteren einfach abgehauen ist und von der Polizei nachhause gebracht wurde, weil sie plan- und ziellos in der Gegend herumgelaufen ist.

Ende 2019 ist die Oma dann gestorben und postwendend kam vom Bezirk Unterfranken ein Schreiben, in dem von uns das Geldgeschenk zurück gefordert wurde. Auch 2021 wurde noch einmal kontrolliert, ob es uns möglich ist, das Geld zurück zu bezahlen. Aufgrund von Umschulung und Kurzarbeit war uns die Rückzahlung bis heute noch nicht möglich.

Natürlich kann ich das verstehen und auch nachvollziehen, aber wir haben das Geld ja direkt nach Erhalt wieder an die Gläubiger abgegeben, haben uns also nicht daran bereichert oder wertvolle Gegenstände davon gekauft.

Jetzt ist meine Frage, ob der Bezirk Unterfranken das Geld zurückfordern kann?

Ich weiß, dass ein 10-jähriges Recht besteht, aber wir selbst hatten ja nie etwas von dem Geld, es sind wirklich nur Schulden aus der geschieden Ehe meines Freundes bezahlt worden, entsprechende Belege liegen beim zuständigen Sachbearbeiter schon vor.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus :)

Erbe, schenkung

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