Schenkung zurück fordern bei groben Undank?

Es schildert sich folgender Sachverhalt:

-Es wurde eine Wohnung von Tante und Onkel gekauft. Der Kaufpreis wurde von den Verkäufern auf 90.000 Euro gesetzt.

-Nach Kauf, forderte das Finanzamt eine Schenkungssteuer auf den Differenzbetrag, da die Immobilie nach Einschätzung einen Wert von 180.000 hat. Schenkungssteuer wurde bezahlt.

- im voraus wurde, auch im wissen vom Verkäufer, geplant die Immobilie in gegebener Zeit zu verkaufen, da sie schlicht zu klein ist. Modernisierungskredit wurde mit aufgenommen, da der Verkauf eigentlich erst in einigen Jahren passieren sollte.

-auf Grund von starken Problem mit den Nachbarn (gleichzeitig andere Wohnung von Onkel und Tante gekauft (Schwester)) und weiterer Familienplanung sollte die Immobilie jetzt nun schon nach 1/2 Jahr verkauft werden. Verkäufer wurden gefunden und zahlen 295.000. Wert würde durch Wertermittlung errechnet.

Kurz vor Kaufvertragsentwurf erhielten wir ein Schreiben vom Rechtsanwalt (durch Tante und Onkel beauftragt) das die Schenkung (lag ja eigentlich nicht zu Grunde) zurück gewickelt werden soll auf Grund von groben Undank. ( Immobilie sollte in Familie bleiben) man teilte uns eine Frist von 7 Tagen mit, in denen wir den Notar beauftragen sollen für die Rückwicklung.

Ist so eine Rückwicklung rechtens ? Ist man verpflichtet so etwas hinzunehmen, Mal abgesehen von dem Fakt, dass die eigene Familie hinterlistig einen Rechtsanwalt beauftragt ohne vorherigen Kontakt.

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Familienrecht, schenkung
Schenkung Elternhaus - Auszahlung Geschwister?

Meine Eltern ( beide ca. 65 Jahre alt ) wollen ihr Einfamilienhaus, ca. 500 qm2 Grundstück zu Lebzeiten verschenken. Wert der Immobilie: ca. 1,1 Mio, nach Abzug Wohnrecht / Nießbrauch bleiben noch 800.000 € übrig. Da das Grundstück zu 50 % auf beide Elternteile aufgeteilt wurde, können diese jetzt zu je 400.000 € verschenken und bleiben damit im Freibetrag von 400.000 € / Kind. Somit schenkungssteuerbefreit.

Ich habe als Bruder 2014 bereits von meinen Eltern ein Grundstück  vererbt bekommen und darauf ebenfalls ein Einfamilienhaus gebaut. Dieses ist in den letzten Jahren enorm an Wert gestiegen. Ca. 1400 € Wertsteigerung / pro qm2. Grundstücksgröße ca. 520 qm2. Damaliger Wert: ca. 350.000 nur Grundstück, heutiger Wert ca. 1,5 Mio inkl. Einfamilienhaus.

Mein Bruder hat vor 3 Jahren bereits eine Eigentumswohnung vererbt bekommen. Hieraus erhält er seither auch die Mieteinnahmen. Eine zweite Eigentumswohnung steht noch zur Schenkung aus.

Wie sieht es mit der Auszahlung an den jeweiligen Bruder aus, da das Grundstück von 500 qm2 natürlich einen höheren Wert hat als die noch zu verschenkende Eigentumswohnung.

 2014: Bruder 1 erhält 520 qm2 Grundstück zum Bau eines Einfamilienhauses, Wert: 350.000 €

2019: Bruder 2 erhält Eigentumswohnung und seither auch die Mieteinnahmen, Wert ca. 200.000 €, Mieteinnahmen ca. 600 €/ Monat.

 

Nun Offen:

1.   Schenkung 500 qm2 Grundstück mit Nießbrauch für Eltern im Elternhaus, Wert ca. 1,1 Millionen, nach Abzug Wohnrecht: 800.000 €.

 2.   Schenkung Eigentumswohnung Nr. 2, Wert ca. 300.000 € inkl. Mieteinnahmen, ca. 600 €/ Monat.

 Wie ist hier zu verfahren mit Ausgleichszahlungen an die jeweiligen Brüder je nach dem wer das höherwertige Grundstück oder die Eigentumswohnung erhält? Zu bedenken ist, dass Bruder 2 bereits Mietzahlungen erhält, Bruder 1 bereits 2014 das Grundstück 1 erhielt.

 

Vielen Dank.

Erbschaft, schenkung

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