Möchte Teil von Immobilie an Vater verschenken?

2 Antworten

Es gibt zwei Aspekte:

1. Wenn die Bank Deinen Vater als Schuldner für den Teil der Schulden akzeptiert, der auf den Teil der Immobilie entfällt, den Du schenken willst, dann geht es.

2. Steuerlich gesehen ist die Sache nachteilig. Wenn die Immobilie mehr Wert ist als die Restschulden, so könnte Schenkungssteuer anfallen. Bei Schenkungen ist der Freibetrag für Deinen Vater nur 20.000,- Euro. Später würdest Du im Erbfall beim Tode Deines Vaters eventuell für den Teil nochmal zahlen.

Wenn Du etwas für Deinen Vater tun willst, dann kannst Du ihm ja für die genutzte Wohnung ein Wohnrecht zukommen lassen.

Aber warum das ganze Theater? Du trägst die Lasten, Du trägst das Risiko, also alles OK, wenn es Dir gehört.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hinsichtlich des betrieblichen Anteils entsteht eine GbR. Da das Grundstück schenkweise übertragen wird, gilt § 6 (3) EStG mit der Folge, dass es zu Buchwerten übergehen kann.

Ob jedoch tatsächlich gewünscht ist, eine GbR einzurichten, darf bezweifelt werden.

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Das wird wegen des offenen Darlehens so nicht gehen.

Sprich also zuerst mal mit der Bank.