Guten Tag,
meine frage wäre wenn ich von meinem opa ein auto geschenkt bekommen habe vor 1 jahr. Dieses ist auch weiterhin auf ihn angemeldet aber ich besitze den fahrzeugbrief wodrin auch noch er eingetragen ist. jetzt ist er verstorben und ich möchte gerne wissen ob das auto in die erbmasse fällt denn das erbe wird ausgeschlagen ? Denn ich kann nur den besitz des Fahrzeugbriefes, wo ich noch nicht eingetragen bin und durch zeugenaussagen nachweisen das ich es geschenkt bekommen habe.
Leider bin ich nicht im besitz eines schenkungsvertrags oder änliches schriftliches.
Kann ich das auto behalten oder gehört es zur erbmasse und was würde auf mich zukommen ?