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Kann ich Nachlass bekommen, wenn Möbel nach 9 Monaten immer noch nicht komplett geliefert sind?

Bitte nehmen Sie die Fa. Hülsta und die Fa. Biller, Eching, in die Negativliste eines Herstellers und Händlers auf, die sich den schwarzen Peter bei Reklamationen zu Lieferungen des Programmes Lilac von der Fa. Hülsta zuspielen. Wir warten seit März 2010 (= NEUN Monate) auf die Lieferung etlicher Möbel aus diesem o.a. Programm von Hülsta. Neben mehreren Oberflächen-Lackschäden (im Laufe von 7 Monaten immerhin behoben), warten wir nun bereits zum dritten Mal auf einen auszutauschenden Hängeschrank. Dieser war zweimal nicht ordentlich verleimt und der Boden löste sich jeweils, dh konnte lediglich als nicht nutzbarer beräumbarer Zierschrank dienen. Die Fa. Biller hat es leider auch versäumt alle Reparturaufträge zu vereinen, so dass hier Reklamation einzeln abgearbeitet wurde, ohne unser Gesamtreklamationspaket einmal ordentlich abzuwickeln. Bislang wurden die mehrfach notwendigen Liefertage ohne Rücksicht auf Berufstätigkeit vorgegeben. Mehrfach haben wir bei Hersteller und Händler den Vorgang dargelegt. Da das Wohnzimmer mit mehr als 10.000.-€ Gesamtkaufpreis von uns leider im August 2010 bei der ersten Lieferung sofort bezahlt wurde, ist es sowohl Händler auch Hersteller scheinbar ziemlich egal, diesen offenen Auftrag fertig zu erledigen und va auf eine von uns schriftlich geforderte Entschädigung einzugehen. Was sollen wir nun noch tun?

möbel, Nachlass, Recht, Reklamation

Privater Verkauf von Restposten aus eigener Geschäftsauflösung

Hallo zusammen Ich habe folgendes Problem. Ich war bis ende April gewerblicher Anbieter bei Ebay, mein Gewerbe habe ich zum 1. April abgemeldet.Ich habe dann , nach umstellung meines Kontos bei Ebay auf Privat (anfang Mai ) einige meiner Restposten aus meinem Geschäft angeboten.Habe in der Artikelbeschreibung angegeben, das es sich um Restposten handelt. Jetzt habe ich von einem Anwalt ein Schreiben erhalten, er möchte von mir eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben, und fordert einen Betrag von 650,- Euro von mir. Gründe: meine Anzahl von Bewertungen,in den letzten Wochen, Monaten, Ich verkaufe neue Ware ohne Rückgaberecht und Wiederruf einzuräumen. Da ich das als Privatperson mache, währe das Wettbewerbswiedrig gegenüber den anderen Anbietern gleicher Artikel. Genau dieser Anwalt hat eines dieser Angebote ca. 1 Wohe vor dem Schreiben von mir gekauft ( wahrscheinlich zur Beweissicherung im Auftrag) Jetzt meine Frage: Darf ich meine eigenen Artikel nicht weiterverkaufen? Ich kann sie ja schlecht wegschmeissen. Der Erlös der Angebote,wird weiterhin auf meinem Geschäftskonto gutgeschrieben und der Gewinn hieraus auch später versteuert. Falls ich mich nicht klar ausgedrückt habe, und Fragen sind , werde ich diese gerne weiter beantworten. Ich habe mittlerweile auch schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wollte vorab gerne schon ein paar Meinungen hören.

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