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Zwei Gerichtsvollzieher für ein und dieselbe Forderung?

Hallo,

ich habe von dem UGV Inkassounternehmen ein Schreiben erhalten mit der "Letzten Androhnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen". Dieses Schreiben kam am 25.08.2020. Ich habe daraufhin um eine Forderungsaufstellung gebeten und um alle Unterlagen etc. die Vorliegen (Forderungssumme ca. 534 €). Ich erhielt dann am 08.09.2020 den Vollstreckungsbescheid aus 2016 mit insgesamt 270,86 €. Gläubiger sei uniscore Forderungsmanagement GmbH, Hauptforderung: "Schuldanerkenntnis vom 09.03.2015". Ich wieder angerufen und anschließend per Mail erneut um eine Forderungsaufstellung gebeten, da mir nur der Vollstreckungsbescheid zugesendet wurde. Nachfrage wer nun der Hauptgläubiger sei und was es mit dieser Schuldanerkenntnis auf sich hat?

Wieder nur den Vollstreckungsbescheid erhalten, wieder keine Forderungsaufstellung. Zwischenzeitlich hat sich ein Obergerichtsvollzieher Büchler aus Speyer darum gekümmert, dass ich eine Vorpfändung/Vorläufiges Zahlungsverbot meines Kontos erhalte. Da ich ein Update-Service von meiner Schufa habe, habe ich die Info erhalten, dass ein Eintrag vorgenommen wurde, dieser Eintrag erfolgte von der Gerichtsvollzieherin Rümmelein, zwecks eines Vermögenverzeichnisses, die Gerichtsvollzieherin und ich leben in Berlin. Die Gerichtsvollzieherin wurde von einem RA Modenbach beauftragt, welcher anscheind im selben Haus wir die UGV Inkassofirma sitzt.

Also habe ich wieder bei UGV angerufen, Gläubiger sei die Internetmarketingfirma Bielefeld (eis.de), Bestellung sei vom 17.10.2014, sie haben mir meine E-Mail-Adresse durchgegeben, wo die Bestellbestätigung wohl hin ging. Dazu möchte ich sagen, dass ich nie Sexspielzeug oder ähnliches bestellt habe, da diese Seite ja rein Sexspielzeug etc. ist. Ich habe ein altes Hotmail Postfach seit 12 Jahren, unbegrenzten Speicherplatz und kann auf alle meine Mails zugreifen und finde weder eine Bestellung von Bielefeld noch von eis.de. Nach erneuter Anfrage, ob mir UGV auch diese Schuldanerkenntnis zukommen lassen könnte, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich damals mit denen wohl eine Ratenzahlung vereinbart hatte, sie diese Unterlage gerade nicht findet und im Haus nachschauen müsse und mir nachsendet. Jetzt erhielt ich einen Tag später ein Schreiben von denen, dass ich wie telefonisch besprochen, die Summe von 663 € bezahlen soll (kommt ungefähr mit der Summe der Pfändung hin inkl. Zinsen etc.), ich habe am Telefon nichts von einer Zahlung oder Zustimmung gesagt. Ich schreibe nach jedem Telefonat auch noch einmal eine Mail um das Gespräch festzuhalten.

Also nach dem langen Text nun meine Frage, können für eine Forderung zwei Gerichtsvollzieher beauftragt werden? Muss nicht der GV meines Wohnortes dafür zuständig sein? Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, ich gehe hier von Betrug aus. Ich habe letztes Jahr einiges an Schulden bezahlt, damit meine Schufa wieder sauber wird und nun kommt so etwas und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll bzw. was meine Rechte sind.

Danke vorab für eure Tipps!

Gerichtsvollzieher, Pfändung, Recht, Schulden

Darf ein Busfahrer mich ohne grund anschreien?

Ich bin eine Schülerin und bin 16 jahre alt.

Ich habe auf dem Bus gewartet und als er kam stand ich zwischen den beiden Türen. Die Busfahrerin ist einfach weiter gefahren. Danach hat sie schnell bemerkt, dass ich einsteigen will und hat sie mich sehr laut gefragt, ob ich einsteigen will. Ich habe ja gesagt und an gestiegen. Sie hat mich sehr laut an geschrien und sagte( Man steigt von vorne nicht von hinten!!).

Eigentlich ich wollte ja nicht von hinten ein steigen und da wir Corona-Regeln habe wusste ich nicht, ob ich von vorne einsteigen darf und ich wollte sehen welche Tür sie öffnet. Ich wollte das ihr erklären aber sie hat mich weiter an geschrien.

Dann hat sie gesehen das ich nur ein Bild von meine Fahrkarte habe und dann schreite sie noch richtig lauter und sagt mir das geht nicht geh raus rauss. Also um ehrlich zu sein ich hatte meine Fahrkarte zuhause vergissen aber von anfang wollte ich nur fragen, ob ich trozdem mit fahren darf! Aber sie hat mich nicht reden lassen und hat nicht mal eine Sekonde aufgehört zu schrein. Und hat mich raus geschmießen und ich hab nichts gesagt.

Hätte sie mit mir freundlich geredet und hat mir nicht erlaubt mit zu fahren. Dann hätte ich mich entschuldigt und ausgestiegen. 

Ich weiß nicht was ich machen soll aber das war sehr traurig und ich habe geweint da ich kopftuch trage und habe das gefühl, dass sie mich deswegen angeschrien hat. 

Kann ich was tun jetzt?

Recht, Schüler

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