Recht – die besten Beiträge

Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Hallo,

ich habe mein erstes Arbeitszeugnis bekommen (als Softwareentwickler) und würde mich über Meinungen zu ein paar Formulierungen und auch allgemein Feedback freuen!

x trat während seines Studiums in unser Unternehmen ein und hat sich in kurzer Zeit sicher, effizient und erfolgreich in seinen Aufgabenbereichen eingearbeitet. Dank seines ausgeprägten konzeptionellen Denkvermögens und seiner strukturellen Arbeitsweise konnte er rasch unterschiedliche Anforderungssituationen meistern.
Dabei plante und organisierte x seine Aufgaben zielstrebig und systematisch. Die von Ihm umgesetzten Lösungen waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter schwierigen Bedingungen, stets von guter Qualität. Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.
x eignete sich während der Zeit seiner Tätigkeit bei x ein hervorragendes und breit gefächertes Fachwissen an und setzte dieses in seinem Aufgabengebiet erfolgreich ein. Dabei war er auch höchstem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen. Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.
Er erledigte die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und unseren Kunden war stets freundlich und einwandfrei.
x verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken x für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
  • Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.

Steht "ordentlich und gewissenhaft" in diesem Kontext nicht für "Dienst nach Vorschrift"? Außerdem ist Programmieren in diesem Beruf genauso wie Interesse an modernen Technologien selbstverständlich. Oder ist das schon ok so? Der Fehler in "moderne" ist original.

  • Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.

Hierzu bin ich auf geteilte Meinungen gestoßen. Positiv wurde es interpretiert als Bereitschaft zu Überstunden/Nachtschicht/Arbeit an freien Tagen (ist auch ein paar mal passiert), negativ das "wenn es die Situation erforderte" eher als "widerwillig", auch weil persönliche Interessen nichts in der Arbeit zu suchen haben.

  • die Ihm übertragenen Aufgaben

Passive Formulierungen bedeuten im Zeugnis ja mangelnde Initiative - ist das auch hier der Fall?

Recht, Arbeitszeugnis

Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren

Auto Vermietung Schaden (Starcar)?

Guten Tag, ich habe folgendes Anliegen:

Vor gut ein paar Wochen habe ich mir für eine Fahrt von A nach B ein Mietwagen von Starcar gemietet und leider ist während der Fahrt ein kleiner Schaden dazugekommen (sehe ich natürlich ein, ich war zwar an dem Schaden nur passiv schuld aber - Shit happen und Dummheit schütz vor Gericht nicht, leider habe ich keine Polizei hinzugezogen da ich zum Zeitpunkt um Mitternacht im tiefsten Wald stande ).

Jetzt aber zu meinem eigentlichen Problem; Im Anschluss wurde mir von der Autovermietung ein Schadensbericht zugeschickt (Die beschädigte Stelle wurde markiert von der Firma), ich sollte schildern und bestätigen was für ein/wie der Schaden zustande gekommen ist und den Bericht unterschrieben zurückschicken.

Nun habe ich die Rechnung für die Reparaturkosten bekommen, dort werden aber plötzlich Schäden aufgeführt, die im Schadensbericht eben nicht enthalten waren und für die ich natürlich jetzt auch aufkommen soll. Ich lasse die Schäden, welche am Unterboden erst im nachhinein durch die Werkstatt ersichtlich wurden, zwar gerade noch so durchgehen, aber wenn bspw. die Scheibe einen Schaden hat, der auch protokolliert wurde aber im nachhinein erst ersichtlich wird, dass der Spiegel auch zusätzlich einen starken Schaden besitzt, das aber eben nicht im Protokoll vermerkt wurde... da zahl ich doch dann nicht für? Ich muss doch davon ausgehen können, dass jenes Personal in der Lage ist einen stark offensichtlichen schaden auch protokolieren zu können (Schadensbericht), ich bin mir hier nämlich nicht sicher ob der Schaden auch tatsächlich von mir stammt! Vor allem nicht, wenn der Wagen auf einem Parkplatz und der Schlüssel in einen Nachtresor abgegeben wird.

Habe ich hier eine Chance? Immerhin handelt es sich um 1.970€ von den Vertraglich genannten 2.000 EUR Selbstbehalt.

Liebe Grüße

Auto, Autovermietung, Recht, Schaden

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