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Auto Vermietung Schaden (Starcar)?

Guten Tag, ich habe folgendes Anliegen:

Vor gut ein paar Wochen habe ich mir für eine Fahrt von A nach B ein Mietwagen von Starcar gemietet und leider ist während der Fahrt ein kleiner Schaden dazugekommen (sehe ich natürlich ein, ich war zwar an dem Schaden nur passiv schuld aber - Shit happen und Dummheit schütz vor Gericht nicht, leider habe ich keine Polizei hinzugezogen da ich zum Zeitpunkt um Mitternacht im tiefsten Wald stande ).

Jetzt aber zu meinem eigentlichen Problem; Im Anschluss wurde mir von der Autovermietung ein Schadensbericht zugeschickt (Die beschädigte Stelle wurde markiert von der Firma), ich sollte schildern und bestätigen was für ein/wie der Schaden zustande gekommen ist und den Bericht unterschrieben zurückschicken.

Nun habe ich die Rechnung für die Reparaturkosten bekommen, dort werden aber plötzlich Schäden aufgeführt, die im Schadensbericht eben nicht enthalten waren und für die ich natürlich jetzt auch aufkommen soll. Ich lasse die Schäden, welche am Unterboden erst im nachhinein durch die Werkstatt ersichtlich wurden, zwar gerade noch so durchgehen, aber wenn bspw. die Scheibe einen Schaden hat, der auch protokolliert wurde aber im nachhinein erst ersichtlich wird, dass der Spiegel auch zusätzlich einen starken Schaden besitzt, das aber eben nicht im Protokoll vermerkt wurde... da zahl ich doch dann nicht für? Ich muss doch davon ausgehen können, dass jenes Personal in der Lage ist einen stark offensichtlichen schaden auch protokolieren zu können (Schadensbericht), ich bin mir hier nämlich nicht sicher ob der Schaden auch tatsächlich von mir stammt! Vor allem nicht, wenn der Wagen auf einem Parkplatz und der Schlüssel in einen Nachtresor abgegeben wird.

Habe ich hier eine Chance? Immerhin handelt es sich um 1.970€ von den Vertraglich genannten 2.000 EUR Selbstbehalt.

Liebe Grüße

Auto, Autovermietung, Recht, Schaden

Zufahrt zum eigenen Haus durch den Nachbarn blockiert?

Hallo in die Runde,

Vorab zum Verständnis:

Wir Hausnummer 13, Nachbar 15...G seine Garage und X unser Carport.

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, welches nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt. Wir erreichen unser Haus über eine Abzweigung von insgesamt 4 Wohneinheiten, diese Zufahrt gehört jeweils Hälftig zum jeweiligen Haus und Hältig eine Verkehrsfläche die jedem zu 1/4 gehört( 2,75m).

Da unser Haus das letzte in der Reihe ist, befahren wir automatisch beim ein und ausparken in unser Carport auch die Nachbargrundstücke. Bis dato kein Problem weil jeder seinen Parkplatz hat. Die vorderen 3 Häuser haben jeweils eine Garage welche ebenfalls nur über diesen Weg zu erreichen sind.

Für die andere Hälfte vom Haus gibt es nun einen neuen Besitzer, der nutzt die Garage und ebenfalls den Platz davor. Laut seiner Aussage ist das auch keine Ausfahrt sondern sein Grundstück. Es ist mir nun nicht mehr möglich aus meinem Carport rein oder raus zu fahren wenn er dort steht. Ja es ist sein Grundstück, dennoch ist die Fläche vor seiner Garage eine Ausfahrt. Diese kann er auch benutzen, wenn er uns nicht blockiert. Auch die Verkehrsfläche ist dafür zu schmal um ohne weiteres raus zu fahren. Da ein nettes Gespräch offenbar nicht möglich ist und nur Aussagen wie: Kaufen sie sich doch einen Smart oder lassen sie ihr Carport neu bauen von ihm kommen, kann ich nur noch andere Wege einschlagen.

Folgende Fragen: Darf er auf der Fläche vor seiner Garage parken, auch wenn er uns dadurch behindert? Laut seiner Aussage handelt es auch nicht um eine Ausfahrt sondern um sein Grundstück... es ist doch aber automatisch eine Ausfahrt weil seine Garage dort steht oder nicht?

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Recht, Nachbarn

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