Reparatur Taster Klingel Mehrfamilienhaus 3 Anfahrten?

Ich würde mich freuen, wenn es einen Fachmann, Fachfrau gibt, der/die weiterhelfen kann.

Meine Frage:

Ist das Vorgehen des Elektrikers fachlich in der Reihenfolge korrekt? Wie muss er mit der Reklamation umgehen. Die Rechnung wird über die Hausverwaltung (HV erstellt).

Was kann ich tun?

Ganz herzlichen Dank.

  1. Klingel Mehrfamilienhaus fällt bei mir und bei einem Nachbarn zeitweise aus, manchmal knackt es nur, meistens klingelt es, manchmal klingelt es nicht. Mein Verdacht: Taster bei 30 Jahre alter Klingelanlage defekt (Temperatur, Druckstärke, Druckstelle, Verschleiß).
  2. Gegensprechanlage funktioniert, wenn es klingelt oder knackt.
  3. Hausverwaltung beauftragt Elektriker, Klingel zu reparieren.
  4. Elektriker kommt. Klingelt, es klingelt, wir sprechen über die Gegensprechanlage, ich öffne.
  5. Elektriker will die Gegensprechanlage ersetzen. Vorher frage ich, ob er den Taster gecheckt hat. Er sagt ja. Ich sage, dass meine Gegensprechanlage einwandfrei funktioniert und ich mir nicht vorstellen kann, dass diese den Fehler verursacht. Elektriker ist genervt. Er habe unten alles auseinandergenommen und Drähte geprüft, dort sei alles ok. Dann ersetzt er meine Gegensrechanlage. Im Haus wäre das schon mal gewesen bei einer Nachbarin, da habe es auch mit der neuen GSA funktioniert. Zum Test klingelt er und es klingelt. Reparatur erfolgreich sagt er. Beim Nachbarn das gleiche Procedere, auch bei ihm klingelt es, wie eben manchmal bei uns beiden. Der Elektriker lässt sich zur Arbeitszeit auch Arbeitszeit für Aneise und Rüstzeit bestätigen ca. 30 min mehr.
  6. Am nächsten Tag meldet mein Nachbar, dass seine Klingel unverändert mal und mal nicht funktioniere. Auch bei mir tritt der Fehler in den Folgetagen wieder auf. Da ich nicht täglich Besuch erhalte und allein lebe, klingelt höchstens alle Nase lang mal der Paketbote.
  7. Wir reklamieren die Reparatur.
  8. Die Hausverwaltung schickt den Elektriker erneut.
  9. Der Elektriker prüft nun im Haus alle Kabel und ordnet sie schön im Verteilerkasten, findet den Fehler nicht und geht unverrichteter Dinge, die Anlage sei wahrscheinlich zu alt und müsse ggf. ersetzt werden, schreibt die HV.
  10. Die Vermieterin des Nachbarn besteht auf die Reparatur.
  11. Ich möchte die Rechnung für die Gegensprechanlage nicht zahlen, da sie nicht defekt war.
  12. Der Elektriker kommt zum 3. Mal. Nun tauscht er die Taster der Klingelanlage. Der Taster meines Nachbarn kommt ihm entgegen und ist defekt. Nach der Reparatur funktioniert die Klingel bei uns beiden (auch am Folgetag).
  13. Ich frage den Elektriker, wie er mit unserer Reklamation umgeht, ob er dies verrechnet und dass ich die Gegensprechanlage nicht zahlen möchte und warum er nicht gleich die Taster getauscht habe und 3 Anfahrten notwendig waren. Er antwortet: "Ich will auf jeden Fall mein Geld, die HV hat eine Gegensprechanlage beauftragt und hier komem ich nie wieder her!" und ist sehr verärgert.
  14. Der Auftrag der HV legt mir nicht vor, dennoch hatte m.E. die HV den Fehler genau beschrieben und auch wir haben diesen berichtet.
Nebenkostenabrechnung
Vermieter will Sicherheitshinterlegung für Tochter nicht zurückgeben?

Guten Tag

meine Tochter bewohnte eine 1-Zimmer-Wohnung, bis Februar 2023, die Übergabe erfolgte ohne Mängel. Die Nebenkostennachzahlung für 2021 betrug 4,95 EUR.

Wegen der gestiegenen Preise wollte der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten. Die Kaution wurde bei Einzug vom Amt gestellt und meine Tochter hat bereits 40% davon an das Amt zurückgezahlt. Damit der Vermieter die Kaution an meine Tochter überweisen kann (komplett) und trotzdem für seine NK abgesichert ist, habe ich einen Betrag von 500,00 EUR angeboten, Zug um Zug mit der Rückzahlung der Kaution an meine Tochter (die dann ihrerseits den Kredit beim Amt abgelöst hätte). Der Vermieter war einverstanden und ich habe überwiesen.

Der Vermieter hat sich dann beim Amt erkundigt, an wen die Kaution zurückzuzahlen ist. Dort bekam er Auskunft, dass die Kaution erst einmal an das Amt geht und diese sich wiederum mit meiner Tochter auseinandersetzen bezüglich der bereits geleisteten Rückzahlungen. Daraufhin bin ich von meinem Angebot zurückgetreten und habe dem Vermieter erklärt, dass er sein Zurückhaltungsrecht mit dem Amt absprechen solle und mir meine 500,00 EUR zurück überweisen soll.

Der Vermieter will aber die Kaution komplett an das Amt überweisen und meine 500,00 EUR weiterhin behalten. Als ich ihn anrief und sagte, dass ich nicht damit einverstanden bin und auch nicht sein Vertragspartner, legte er mit den Worten auf, dass er "sein" Geld (sprich meine 500,00 EUR) nicht überweisen werde.

Ich wollte lediglich meiner Tochter helfen, mit der Kaution, die übrig war, ihre neue Bleibe abzusichern (weil das mehr als 500,00 EUR ist und ich nicht mehr zur Verfügung habe).

Ich bin ja mietvertraglich nicht mit dem Vermieter verbunden, wie kann ich mich nun um die Beitreibung meines Geldes kümmern, da ich im EU-Ausland lebe?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mietkaution, Nebenkostenabrechnung, Rückzahlung, vermieter
Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung gerechtfertigt?

Hallo, habe vor wenigen Tagen die NK-Abrechnung des Vermieters für 2022 bekommen. Ich habe ein Guthaben von rund 29 Euro erzielt, das ich mir überweisen lasse.

Gleichzeitig fordert der Vermieter aber eine sofortige monatliche Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung um 40 Euro, wodurch die Miete eigentlich für mich kaum noch tragbar ist. Ich habe kaum geheizt und sicher werden da im nächsten Jahr auch keine Nachzahlungen kommen. Meine Tochter wohnt noch hier, die sicher höhere Energiekosten verursacht hat als ich, aber das war auch in Ordnung, denn ihr soll es ja gut gehen. Ich habe von jeher immer schon weniger geheizt, darum kenne ich das nicht anders. Aber meine Tochter sucht schon länger eine eigene Wohnung, wodurch ein großer Teil der Energiekosten wegfällt, sobald sie auszieht. Aber bisher hat sich noch nichts Passendes gefunden.

Ein anderer Mieter hat mir erzählt, dass er 800 Euro nachzahlen muss und die Nebenkosten bei ihm um 60 Euro erhöht wurden. Das steht in keiner Relation zu der Forderung in meine Richtung, da ich ja Geld zurück bekomme.

Muss ich die Erhöhung um 40 Euro in Kauf nehmen? Muss das sofort im Folgemonat bezahlt werden? Könnte ich gekündigt werden, wenn ich diese nicht bezahle?

Sinken die Nebenkosten nicht sowieso, sobald meine Tochter ausgezogen ist und ich nur noch alleine hier lebe?

Anwalt, Mieterschutzbund oder andere öffentliche Stellen kann ich mir nicht leisten, auch die Verbraucherzentrale nimmt Geld für eine Prüfung und die gibt's auch an meinem Wohnort nicht.

Was kann ich tun? Wäre dankbar für jeden Rat.

Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
Falsche Nebenkostenabrechnung per Mahnbescheid eingeklagt?
  1. Der Vermieter hat die NK-Abrechnung erstellt, welche falsch war. Auf Nachfragen nach den Belegen, wurde ein Anwalt eingeschalten. Dieser hat die NK-Abrechnung dann augenscheinlich korrigiert, diese war jedoch auch wieder falsch. Daraufhin haben 3 von 4 Parteien sich beim Mieterschutzbund angemeldet, welcher dann die Posten auf der Abrechnung hinterfragt hat, und um erneute Korrektur und entsprechende Belege bat. Diese wurden nur teilweise gesendet. Es wurde eine Frist gesetzt, die letzten Belege ebenfalls zu senden, diese verstrich. Auf Nachfragen beim Anwalt, hieß es, er habe das Mandat niedergelegt.
  2. Ein neuer Anwalt hat bald eine neue "falsche" Abrechnung erstellt, welche auch wieder vom Mieterschutz in Frage gestellt wurde, bald darauf erhielten alle einen Mahnbescheid vom AG Coburg. Es wurde Einspruch erhoben.
  3. Inzwischen wurde die nächste NK-Abrechnung fällig, welche auch wieder falsch war, und auch vom Mieterschutz nach Belegen gefragt wurde, die bis heute nicht zur Verfügung gestellt wurden.
  4. Inzwischen sind einige Monate vergangen, und es erfolgte eine Klageeinreichung beim zuständigen AG. Gegen diese auch Widerspruch eingelegt wurde. Jetzt zieht der Vermieter die Anklage zurück.
  5. Kann man in einem solchen Fall, eine Anzeige wegen Betruges gegen den Vermieter stellen? Der Vermieter hat ja bis zuletzt, keine Scheu gehabt, die falschen NK-Abrechnungen einzufordern, sogar mit Mahnbescheid usw.
  6. Der Anwalt hat ebenfalls massive Fehler gemacht, z. b. Datenschutz. Die Mieter haben alle Schreiben erhalten, wo die Verbrauchsdaten mit Namen der anderen usw. für alle sichtbar waren. Außerdem wurden vom Anwalt Schreiben ans Gericht versendet, das Partei X betrifft, aber auch ein Schreiben für Partei Y dabei war, und auch eine Handnotiz des VM, wo Partei X sehen kann, wann welche Partei Miete bezahlt hat, mit Datumsangabe. Kann der Anwalt hier auch wegen Datenschutz belangt werden?
Nebenkostenabrechnung, Recht

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