Reparatur Taster Klingel Mehrfamilienhaus 3 Anfahrten?
Ich würde mich freuen, wenn es einen Fachmann, Fachfrau gibt, der/die weiterhelfen kann.
Meine Frage:
Ist das Vorgehen des Elektrikers fachlich in der Reihenfolge korrekt? Wie muss er mit der Reklamation umgehen. Die Rechnung wird über die Hausverwaltung (HV erstellt).
Was kann ich tun?
Ganz herzlichen Dank.
- Klingel Mehrfamilienhaus fällt bei mir und bei einem Nachbarn zeitweise aus, manchmal knackt es nur, meistens klingelt es, manchmal klingelt es nicht. Mein Verdacht: Taster bei 30 Jahre alter Klingelanlage defekt (Temperatur, Druckstärke, Druckstelle, Verschleiß).
- Gegensprechanlage funktioniert, wenn es klingelt oder knackt.
- Hausverwaltung beauftragt Elektriker, Klingel zu reparieren.
- Elektriker kommt. Klingelt, es klingelt, wir sprechen über die Gegensprechanlage, ich öffne.
- Elektriker will die Gegensprechanlage ersetzen. Vorher frage ich, ob er den Taster gecheckt hat. Er sagt ja. Ich sage, dass meine Gegensprechanlage einwandfrei funktioniert und ich mir nicht vorstellen kann, dass diese den Fehler verursacht. Elektriker ist genervt. Er habe unten alles auseinandergenommen und Drähte geprüft, dort sei alles ok. Dann ersetzt er meine Gegensrechanlage. Im Haus wäre das schon mal gewesen bei einer Nachbarin, da habe es auch mit der neuen GSA funktioniert. Zum Test klingelt er und es klingelt. Reparatur erfolgreich sagt er. Beim Nachbarn das gleiche Procedere, auch bei ihm klingelt es, wie eben manchmal bei uns beiden. Der Elektriker lässt sich zur Arbeitszeit auch Arbeitszeit für Aneise und Rüstzeit bestätigen ca. 30 min mehr.
- Am nächsten Tag meldet mein Nachbar, dass seine Klingel unverändert mal und mal nicht funktioniere. Auch bei mir tritt der Fehler in den Folgetagen wieder auf. Da ich nicht täglich Besuch erhalte und allein lebe, klingelt höchstens alle Nase lang mal der Paketbote.
- Wir reklamieren die Reparatur.
- Die Hausverwaltung schickt den Elektriker erneut.
- Der Elektriker prüft nun im Haus alle Kabel und ordnet sie schön im Verteilerkasten, findet den Fehler nicht und geht unverrichteter Dinge, die Anlage sei wahrscheinlich zu alt und müsse ggf. ersetzt werden, schreibt die HV.
- Die Vermieterin des Nachbarn besteht auf die Reparatur.
- Ich möchte die Rechnung für die Gegensprechanlage nicht zahlen, da sie nicht defekt war.
- Der Elektriker kommt zum 3. Mal. Nun tauscht er die Taster der Klingelanlage. Der Taster meines Nachbarn kommt ihm entgegen und ist defekt. Nach der Reparatur funktioniert die Klingel bei uns beiden (auch am Folgetag).
- Ich frage den Elektriker, wie er mit unserer Reklamation umgeht, ob er dies verrechnet und dass ich die Gegensprechanlage nicht zahlen möchte und warum er nicht gleich die Taster getauscht habe und 3 Anfahrten notwendig waren. Er antwortet: "Ich will auf jeden Fall mein Geld, die HV hat eine Gegensprechanlage beauftragt und hier komem ich nie wieder her!" und ist sehr verärgert.
- Der Auftrag der HV legt mir nicht vor, dennoch hatte m.E. die HV den Fehler genau beschrieben und auch wir haben diesen berichtet.
2 Antworten

Hier dürfte kein Elektriker unterwegs sein.
Fachmann bin ich insofern, als dass ich schon seit Jahrzehnten Handwerker beauftrage.
Hier gibt es nun verschiedene Aspekte.
Zum einen bist Du ja nicht Auftraggeber. Wenn die Hausverwaltung wirklich den Austausch der Gegensprechanlage beauftragt hat, hätte sich der Handwerker ja an den Auftrag gehalten.
Desweiteren weiß ich aus Erfahrung, dass genau diese Art von Mängeln auch durch defekte Stationen einer Gegensprechanlage verursacht werden können. Da wäre es durchaus plausibel, da die Ursache zu sehen.
Wenn ein Handwerker mit äußerster Sorgfalt vorgegangen wäre, hätte er natürlich alle in Betracht kommenden Fehlerquellen zunächst sorgfältig überprüfen müssen, inklusive Durchmessen der Kabel pp. Der Zeitaufwand dafür wäre gigantisch gewesen und für diesen Zeitaufwand hätte der Kunde zahlen müssen. Hier bei uns gibt es Elektriker die sich die Gesellenstunde mit mehr als 100 Euro brutto bezahlen lassen. Bei 2 Monteuren schätze ich den Aufwand für diese Aktion auf 1000 Euro und mehr. Da war es ökomisch günstiger, auf Verdacht Bauteile auszutauschen.
Gesamtergebnis: Ob Du mit Deinen Beanstandungen durchkommst erscheint mir fraglich.

Vielen Dank für deine Antwort , diese macht mich nachdenklich und lässt mich befürchten, dass ich die Kosten tragen muss.
3 Anfahrten gebraucht und meinem ersten Hinweis, zu prüfen, ob der Taster defekt ist, ist er nicht nachgekommen.
Das hieße doch dann für den Kunden (Laien), dass ein Handwerker keinen fachlich logischen Weg gehen muss und die Kuh vom Schwanz aufziehen kann, wenn er zu wenig Ahnung hat oder strategisch denkt?
Stimmst du mir da zu? Wie schützt man sich dann aber vor zu hohen Rechnungen.
In diesem Fall steht die Gegensprechanlage im Sondereigentum und die Klingelanlage im Gemeinschaftseigentum, d.h. die Kosten werden zum Teil nur durch die Sondereigentümer getragen.
Viele Grüße

Ich weiss ja immer nicht, wieso man denkt, selbständige Handwerker würden ihre Arbeitszeit nur im Erfolgsfall vergütet bekommen sollen.
Gerade ein Fehler, der nicht immer auftritt, ist natürlich schwierig zu diagnostizieren. Da tastet sich dann evtl. auch der erfahrene Handwerker per "Versuch und Irrtum" ran.
Nun, er hat Deinen "fachlichen Hinweis" ignoriert. Ist vermutlich normal, sich nicht von Laien die Arbeitsschritte sagen zu lassen.
Ach sorry, Du wolltest ja nur Antworten von Fachleuten.Mit Vergütung nur im Erfolgsfall, aber natürlich Haftung? Ich weise darauf hin, dass ich die Frage fachlich gar nicht beantworten kann oder möchte, und insofern natürlich auch nicht haftbar bin.

@Andri
Danke für deine Antwort. Es gibt scheinbar tatsächlich gesetzlich eine Regelung bei Reparaturen, was den Erfolg betrifft, aber da lehne ich mich aus dem Fenster.
Du sagst, ich müsse für das Ego des Elektrikers zahlen, weil er meine laienhafte richtige Einschätzung konsequent ignoriert hat? ;-)