Sind Wohnungen mit Stromheizungen effektiv günstiger als andere, wenn man so gut wie nie heizt?

Ich bin gerade auf der Suche nach einer neuen Wohnung und es fällt mir immer wieder auf, dass Wohnungen mit Stromheizungen deutlich günstiger sind als andere Wohnungen? Dieses liegt mit Sicherheit daran, weil jene wesentlich schwieriger zu vermieten sind. Natürlich sind auch die Nebenkosten günstiger, weil die Heizkosten noch nicht drin sind. Mir stellt sich aber die oben genannte Frage, weil ich eigentlich nie, beziehungsweise sehr selten heize. Ich habe da wohl ein dickeres Fell als andere. Also warum nicht gleich in so eine günstige Stromheiz-Wohnung? Oder ist der Strom generell teurer in solchen Wohnungen, weil diese den Strom anders einspeisen? Ich habe dazu im Internet nix gefunden, nur Infos darüber, dass Stromheizungen teuer sind und Tipps wie man richtig heizt. Aber das beantwortet nicht meine Frage. Also nochmal kurz:

  • Miete für Wohnungen mit Stromheizungen günstiger als andere

  • Ich selber heize oder bade so gut wie gar nicht

  • Stromverbrauch dann mehr oder weniger genauso hoch wie in anderen Wohnungen?

  • Sind Nebenkosten geringer, aber Strom wegen Duschen nur unwesentlich teurer? (Man bedenke, dass das Duschen mit Gas oder Öl ja auch erst bezahlt werden muss)

  • Ist deshalb wesentlich günstigere Mietwohnung vorzuziehen?

Ich hoffe ich konnte mich wenigstens etwas verständlich ausdrücken und hoffe ihr könnt mir helfen. :-)

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Nachträgliche Korrektur eine Nebenkostenabrechnung für einen Mieter

Hallo, ein Bekannter hat von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten. Es fiel ihm auf, dass die Kosten für Wasser/Abwasser (Preis je m³) gegenüber den Vorjahren extrem gestiegen sind. Daher hat er Widerspruch eingelegt. Der Vermieter teilte ihm nun mit, dass dieser m³-Preis ein rechnerisch ermittelter Wert wäre, da die Zähler in den Wohnungen wohl immer eine nicht unhebliche Differenz zum Verbrauch des Hauptzählers ausweisen würden (hätte diverse technische Ursachen). Dies wäre aber wohl für diese Abrechnung nicht die eigentliche Ursache. Vielmehr läge es daran, dass die Stadtwerke trotz Meldung der Zählerstände in den vergangenen beiden Abrechnungszeiträume den Verbrauch geschätzt hätten und dies zu niedrich. In 2011 wäre nun der abgelesene Verbrauch berücksichtigt worden und dadurch würde der in den beiden Vorjahren zu gering berechnete Verbrauch nachgeholt worden. Prinzipiell kann ich das nachvollziehen. Man hat also in den Jahren 2009 und 2010 zu wenig bezahlt und das wird nun in 2011 sagen wir mal ausgeglichen. Muss der Mieter dies so akzeptieren oder könnte der Vermieter die beiden vorangegangenen NKA korrigieren. Es gibt ja diese Jahresfrist, innerhalb der eine NKA erstellt werden muss, sonst muss der Mieter Nachforderungen daraus nicht mehr zahlen. Diese Fristen wurden eingehalten. Verjähren tun die rechtzeitig erstellten Abrechnungen m. W. dann nach 3 Jahren. Insofern wären die Abrechnungen 2009 und 2010 also rechtzeitig erstellt worden und noch nicht verjährt. Darf der Vermieter diese Abrechnungen nun noch korrigieren (würden dann zu höheren Kosten in 2009 und 2010 führen - dafür würde die 2011er geringer ausfallen)? Den Vermieter trifft ja eigentlich keine Schuld daran, dass die Stadtwerke den gemeldeten Zählerstand nicht verwendet haben (die wollen dort wohl scheinbar schon vor dem Jahresende den Zählerstand haben doch dieser wurde vom Hausmeister immer exakt am 31.12. abgelesen und dann gemeldet). Es gibt ja auch die Möglichkeit Kosten die nachträglich berechnet wurden auch noch innerhalb von 3 Monaten "nachzuberechnen". Der Vermieter sieht ja die Rechnung der Stadtwerke nicht (die geht ja an den Hausverwalter). Insofern konnte der also ja nicht sehen, dass hier geschätzt wurde (aber das wird ja auch getan, wenn eine Uhr mal kaputt geht). Kann das jemand beantworten? Danke!!!

Mietwohnung, Nebenkostenabrechnung

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