Ehemaliger Vermieter in die Schweiz gezogen. Kaution weg?

1 Antwort

Ungünstige Situation, da hier die europäischen Mittel zur Forderungsbeitreibung nicht greifen. Es gibt eigentlich nur die Möglichkeit des grenzüberschreitenden Mahnverfahrens. Dazu musst du aber zumindest die ladungsfähige Anschrift des ehemaligen Vermieters kennen, ansonsten kannst du das nicht mal starten. Dazu kommt, dass solche Verfahren recht kostspielig sind. Wenn der Schuldner nicht auffindbar ist oder schlicht nicht zahlen kann, bleibt man auf den Kosten dann auch noch sitzen. Über welchen Betrag sprechen wir?