Hauswartkosten in der Betriebskostenabrechnung?
Hallo,
seit dem Wechsel des Hauseigentümers haben sich die Hauswartkosten deutlich erhöht (ca. vervierfacht).
Ich bin mit der Hausverwaltung bereits bezüglich Nachweise im Gespräch.
Als Nachweis habe ich einen Reinigungsvertrag erhalten.
Die angeforderten Zahlungsnachweise stehen noch aus.
Ich bin über das Thema Pauschalvertrag gestoßen.
Ich habe hier ein Link, wie es sich bei mir gestaltet. Ist eine solche Einteilung in pauschal zulässig, oder ist das noch zu pauschal? Dadrunter ist dann noch eine Gesamtsumme vereinbart.
Für Hilfe bin ich dankbar.
Beste Grüße,
Jens
1 Antwort
Es liegt in der Entscheidung des Vermieters, welches Angebot er annimmt. Er muss auch nicht das billigste annehmen, jedoch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 556 (3) BGB beachten. Daher würde ich mir auch die Vergleichsangebote zeigen lassen.
Warum das vorher so billig war, kann viele Gründe haben. Vielleicht waren weniger Leistungen vergeben oder die Fa. vorher hatte keinen Mindest- bzw. Tariflohn gezahlt, war nicht ausreichend versichert oder hat beim Arbeitsschutz gespart.