Hauswartkosten in der Betriebskostenabrechnung?

1 Antwort

Es liegt in der Entscheidung des Vermieters, welches Angebot er annimmt. Er muss auch nicht das billigste annehmen, jedoch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 556 (3) BGB beachten. Daher würde ich mir auch die Vergleichsangebote zeigen lassen.

Warum das vorher so billig war, kann viele Gründe haben. Vielleicht waren weniger Leistungen vergeben oder die Fa. vorher hatte keinen Mindest- bzw. Tariflohn gezahlt, war nicht ausreichend versichert oder hat beim Arbeitsschutz gespart.