Miteinnahmen weglassen oder angeben bei folgendem Fall?

Ich habe mein Nachbargrundstück gekauft, wegen des schönen großen Grundstückes, damit sich mein Garten vergrößert und dort kein Fremder bauen kann. Leider ist es noch mit einem ca. 150 Jahre altem Zweifamilienhaus bebaut, das ich, falls ich es als normale Wohnungen vermieten wollen würde, sehr aufwendig grundsanieren lassen müsste. Es lohnt sich einfach nicht. Ein Neubau wird viel billiger.

Da ich das Grundstück bar gekauft haben, habe ich nicht so viele Kosten für dieses Haus. 350,-€ Heizöl im Monat, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Glasfaser, Strom, Wasser, Abwasser, Abfallgebühren, Wartung Heizung

Ich komme auf durchschnittlich 600,-€ Kosten im Monat für dieses Schrott-Haus.

Um die monatlichen Kosten für dieses Haus erträglich erhalten, zahlt mir ein Familienangehöriger dafür im Monat 400,-€ Lager-Warmmiete. Er wohnt dort zwar nicht, hat dort aber die gesamten 2 Wohnungen mit allen Räumen in Beschlag genommen, für seine Gewerbe. Auch ein gut beheiztes Büro nutzt er dort. Einige privaten Möbel stehen dort auch noch, weil er dort vor meinem Kauf auch schon einmal ein paar Jahre gewohnt hatte.

Ich selber nutze gar nichts in dem Haus, allerdings nutze ich die dazugehörige Garage für meinen Anhänger, Betonmischen und Rasenmäher.

Falls ich jetzt diese Lager-Warmmiete angeben würde, und die Kosten für das Haus absetze kommt als Ergebnis = Verlust aus Vermietung und Verpachtung dabei heraus.

Wie sollte ich es korrekterweise angeben?

Wie verarbeite ich die Mietzahlungen jetzt am besten in meiner Steuererklärung. Oder lasse ich es einfach ganz weg?

Einkommensteuererklärung, Vermietung und Verpachtung, Verlust, Mieteinnahmen
Arbeitlosengeld II, selbstgenutztes Wohneigentum, Teilvermietung

Hallo, ich bin 1 Jahr vor der Rente, beziehe z.Zt. noch Arbeitslosengeld II und bewohne eine Wohnung im eigenen unbelasteten Haus (Altbau). Meine Rente wird so gerade über dem sein, dass ich nicht auf Grundsicherung angewiesen sein werde. Um hier etwas dazu zu verdienen, habe ich mich daran gemacht in meinem ziemlich großen Haus aus ungenutzten Räumen eine weitere Wohnung fertigzustellen. Diese ist früher fertig geworden als ich dachte und habe sie nun auch schon vermieten können, an einen ebenfalls Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist es so, dass die Heizkosten (Altbau eben und gestiegene Ölpreise), sowohl meine eigenen als auch die des Mieters mit den Zahlungen des JobCenters nicht gedeckt werden können. Bisher habe ich die eigenen Mehrkosten aus dem Regelsatz zugeschossen. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Bei dem Mieter habe ich mir eigentlich gedacht die Mehrkosten aus der Kaltmiete zu zuschießen, was auch in Ordnung wäre. Jetzt möchte die Arge aber die komplette Kaltmiete als Einkommen von meinem Regelsatz abziehen. Wenn ich bis zur Rente plus minus 0 raus komme, dann wäre das ja auch noch in Ordnung aber es besteht die Gefahr, dass ich dann, trotzt Mieteinnahmen, wegen der hohen Heizkosten noch mehr von meinem eigenen zuschießen muss. Das kann es ja nicht sein. Da habe ich folgenden Text gefunden

"Ebenfalls berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftkosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden."

Wie soll ich das verstehen und hat das für mein Problem eine Auswirkung?

ARGE, Einkommensanrechnung, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Mieteinnahmen

Meistgelesene Fragen zum Thema Mieteinnahmen