Mieteinahmen-kürzen diese den Anspruch auf Elterngeld?

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Was heißt eigentlich Einkommen? Bei der Ermittlung des Einkommens werden z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt. Auch Mieteinnahmen, Zinseinkünfte gelten nicht als Ein-kommen. Krankengeld nur dann, wenn die Erkrankung im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Bei Gewinneinkünften (z.B. Gewerbetreibende oder Land-wirte) zählt der durchschnittlich Gewinn der letzten 12 Monate.

www.spd-kranenburg.de/db/docs/doc_12602_20061225142432.doc

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