Wer muss die Miteinnahmen versteuern?
Ich hätte gerne eine Antwort bezgl Österreich, aber auch was Deutschand betrifft. a Wir besitzen zu zweit je 50 % ein halbes Haus (EFH). Dort habe ich meinen Hauptwohnsitz, mein Zweitwohnsitz ist dort wo mein Partner (mit Hauptwohnsitz) wohnt. Von diesem Haus bzw von meiner Wohnung dort will ich einen Teil untervermieten. Meine Frage: wer muss die Einnahmen versteuern? Beide zur Hälfte oder nur ich?
Anders ausgedrückt: es ist hier keine Untermiete in dem Sinne da ich Mitbesitzerin bin. Logischerweise müßte der Miteigentümer 50% der Miete bekommen. Wenn Niemand den Fall je hatte ist es schwierig. Wenn eine Person ein ganzes Objekt vermietet ist es swohl klar.
Kannst Du mal bitte verständlich schreiben? Zu zweit ein halbes EFH, also hast Du 1/4 Haus und dort Deinen Wohnsitz und willst ein Zimmer untervermieten. Ist für mich unlogisch.
Warum? Das ganze Haus besteht aus 4 Stockwerke, uns gehört die Hälfte vom Haus. Habe meinen Hauptwohnsitz dort, der Mitbesitzer nicht.
Meinst du Miteinnahmen oder Mieteinnahmen ?
Das Geld das ich vom Mieter bekomme.
2 Antworten
Bei Gebäuden gibt es ja eine ideelle Teilung (ideelle Eigentumsanteile) oder eine räumliche Teilung. Wenn Dir am Haus bestimmte bauliche Teile gehören und Du die vermietest ist es allein Dein Einkommen. Anders wäre anders.
Aus dem Kommentar zu meiner Frage entnehme ich, dass es sich nicht, wie in der Frage geschrieben um ein EFH (Einfamilienhaus)handelt, sondern auf den 4. Stockwerken 4 Wohnungen sind.
1/4 des Hauses gehört Dir, entweder als Eigentumswohnung, oder als Sondernutzungsrecht an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft mit insgesamt 4 Anteilen.
Wenn Du bisher keine Nutzungsentschädigung an die Eigentümergemeinschaft gezahlt hast, als Ausgleich weil Du die Wohnugn selbst bewohnst, dann werden wohl die anderen die Mieteinnahmen aus den anderen Wohneinheiten unter sich aufteilen.
Somit versteuerst Du Deine Mieteinnahmen allein.