HartzIV mit Grundsicherung plus Mieteinnahmen

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Herzliche Grüsse

Jürgen vom finanzfrage.net-Support

1 Antwort

Oh je, das kann aber ein Schuß nach hinten werden: Das sogenannte Schonvermögen an einer ETW bezieht sich doch auf selbstgenutzten Wohnraum. Das aber ist bei einer Mietsache gerade nicht der Fall. Da müßte geprüft werden, ob sich der Wert in den allgemeinen Freigrenzen hält. Ansonsten muß die Wohnung erst verwertet werden. Im übrigen begründet Ihr durch den Zusammenzug ja eine Bedarfsgemeinschaft. Rechne Dir das lieber mal aus:

/www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php