Mutter wegen Unterhalt anklagen?

Hallo zusammen,

ich bräuchte ein paar Ratschläge.
Ich bin 21 Jahre alt und ich habe mich noch nie mit meiner Mutter verstanden, wir hatten nie diese Mutter-Tochter-Beziehung und nun bin ich letztes Jahr ausgezogen, weil mir das Zusammenleben einfach nicht mehr gut getan hat. Sie hat mich ständig kontrolliert und ich durfte nicht mal nach 20 Uhr draußen bleiben..Mit 20 Jahren.. Es war so als wäre ich im Gefängnis:(..

Irgendwann blieb ich übers Wochenende bei einer Freundin und hatte meiner Mutter gesagt, dass ich am Montag frühs nach Hause komm um meine kleine Schwester in den Kindergarten zu bringen, doch dann als ich nach Hause kam hat meine Mutter auf mich gewartet und wollte den Küchenstuhl auf mich werfen. (ihr hats nicht gepasst dass ich frühs heimkam).Sie hat mich dann an den Haaren gezogen was dazu geführt hat das die mich geschlagen hat, klar habe ich mich selbstverteidigt, aber als ich aus der Wohnung raus wollte, hat sie mich erneut an den Haaren gezogen um mich zurück in die Wohnung zu holen aber zum Glück war unser Nachbar im Treppenhaus und hat mir direkt geholfen. Meine Lippe war aufgeplatzt und ich hatte enorme Rückenschmerzen. Ich bin seit dem Tag nie wieder zurückgekehrt. Ich habe meinen Koffer gepackt und bin gegangen. Als ich gegangen bin sagte sie ''Geh zu deinen Mann, der soll sich um dich kümmern''(war nur mein Freund aber tat trotzdem weh sowas von seiner eigenen Mutter zu hören).

Seit dem hat sie immer wieder versucht mich zu terrorisieren, sie hat meine Freunde angeschrieben und von A bis Z beleidigt, benutzt andere Familienmitglieder um an mich heranzukommen und mich wieder zu beleidigen, sie hat allen erzählt, dass ich einfach abgehauen bin und sie jetzt alleine auf meine Schwester aufpassen muss. Da frage ich mich echt wozu sie nochmal Mutter geworden ist, wenn sie nicht mal das selber hinkriegt?? Der Papa meiner kleinen Schwester ist anwesend, daher verstehe ich das alles nicht. Nichtsdestotrotz ist meine Mutter einfach kein guter Mensch und seit dem ich umgezogen bin besteht kein Kontakt zu ihr.

Vor lauter Stress konnte ich meine Ausbildung nicht erfolgreich abschließen, weil alles in der Prüfungszeit passierte. Ich fange aber jetzt im kommenden August eine neue an und werde 1150 brutto im 1. Lehrjahr verdienen, jedoch will sie mir mein Kindergeldantrag nicht unterschreiben, deshalb ich mir dachte dann kann ich sie auch direkt auf Unterhalt verklagen. Zu meinem Vater besteht auch keinen Kontakt seit Jahren ich weiß nur, dass er außerhalb Deutschlands lebt.

Meine Frage wäre: wie läuft das alles ab?wie finde ich mir den passenden Anwalt und wie hoch sind die Kosten?was passiert wenn sie mein Unterhalt nicht zahlen will und Lügen vor Gericht erzählt? Ich hab zwar einen Attest vom Arzt und genug Zeugen, aber trotzdem ist das Ganze sehr beängstigend für mich.

Über eure Ratschläge würde ich mich sehr freuen:)
Lieben Gruß

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Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

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Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

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