Fam. kasse verlangt von volljährigem Kind Vollmacht der Eltern, um den Schriftverkehr zu übernehmen

Hallo,

folgende Frage: Ein Kumpel von mir ist mittlerweile 22 und bekommt Kindergeld, da er in der Ausbildung ist. Bisher lief der Schriftverkehr zw Familienkasse und Eltern des Kindes. Da diese aber nun das Interesse verlieren, und der Familienkasse keine Auskunft mehr geben wollen, die aber benötigt wird, hat der Sohn einfach unter Angabe des Sachverhalts und Kindergeldnummer an die Familienkasse geschrieben. Auch seine Adresse hat er notiert.

Das Antwortschreiben der Familienkasse ging nun aber wieder an die Eltern, mit der Begründnung, dass das (volljährige!!) Kind eine Vollmacht benötigen würde, um als Ansprechpartner der Familienkasse zu gelten...

Das alles verwirrt mich sehr, da ich, als ich Kindergeld über 18 Jahre bekommen habe, alles selbst geklärt habe. Sogar die monatlichen Überweisungen gingen direkt an mich.

Das Problem ist, dass die Eltern nun sauer sind und einerseits nicht wollen, dass das Kind das selber abklrät (da die Familienkasse sich ja an die Eltern wendet), andererseits wollen sie nicht nicht darum kümmern....

Gitb es keinen $ der besagt, dass ein volljähriges Kind sich nicht selber um diese Angelegenheit kümmern darf. Letztenendes stellt sich ein solcher Sachverhalt für mich sehr undverständlich und verstörend dar, da die eigtl. gesetzlich verankerte Vollverantwortung ab 18 Jahren nicht greift..

Danke für eure Antworten.

Kindergeld, Familienkasse, Vollmacht, Kindergeldkasse
Kindergeldfzortzahlung?

Hallo zusammen ich das mir jemand auf diesen Weg helfen kann bzw. Informationen zu meinem Anliegen geben kann.

Es geht im unserm Fall um die Kindergeldzahlungen von meinem Sohn.

Mein Sohn 24 Jahre hat sein Erststudium im Wintersemester 2021 begonnen und zum 1 Dezember 2022 eine Tätigkeit als Werkstudent angefangen, zum 1 Oktober 2022 hat er ein Vollzeitjob angefangen parallel aber auch sein Vollzeitstudium fortgeführt , Juni 2023 hatte er nach Abschluss seiner Bachelorarbeit das erste Mal Einsicht in das Prüfungsergebnis und das Zeugnis haben wir schriftlich im Juli erhalten.

Auf der Urkunde seines Bachelorabschlusses ist der 1 April vermerkt, allerdings haben wir ein Schreiben von der Uni das die bekanntgeben der Ergebnisse erst im Juli erfolgt ist.

Im September führt er sein Studium als Vollzeitstudium mit einem Master weiter.

Wir haben sofort nach Erhalt der Prüfungsergebnisse ordnungsgemäß die Kindergeldkasse kontaktiert worauf uns rückwirkend auf Oktober die Zahlungen zurückgefordert wurden. Nach Vorlage aller Unterlagen und unserem Einspruches wurde dieser Abgelehnt mit der Begründung das er ab Oktober eine Vollzeitstelle angefangen und dadurch sein Studium abgeschlossen hatte.

Auf unserem gleichzeitiges Gesuch auf Fortzahlung von Kindergeld wurde abgelehnt mit der Begründung das zwar ein Sachlicher zusammenhang zu seinem Masterstudium erkennbar ist aber er ja spätestens zum April Einsicht in das Prüfungsergebnis hatte was nicht sein kann da die Beurteilung auf seiner Bachelorarbeit erst im Juni erfolgte.

Da ich keine Rechtschutzversicherung habe stellt sich die Frage wie wir weiter verfahren können und ob das ganze Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn ja gibt es Möglichkeiten über einen Anwalt der Honorar bekommt aber einen einen Teil des Streitwertes.

Kann ich einspruch erheben aufgrund offenkundig Fehler stellen die zugrudegenommenen Zeiten stimmen nicht mit den eingereichten Zeiten.

Studium, Kindergeld

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