Auslandssemester: jetzige Studentenbude wird dazu aufgegeben => Erst- oder Zweitwohnsitz im Ausland?

Vielleicht ist hier jemand, der mir in folgender Situation weiterhelfen kann: Ich komme aus Deutschland, studiere aber in NL. Bis jetzt hatte ich den Hauptwohnsitz immer bei meinen Eltern in D (da unsicher war, ob ich mit dem Studium weitermache). Jetzt gehe ich für ein halbes Jahr für ein Auslandssemester nach GB. Meine bisherige Wohnung in NL gebe ich zu diesem Zweck auf. Desweiteren sieht es mittlerweile so aus, als würde ich das Studium beenden, sprich: sicher nicht mehr hauptsächlich bei meinen Eltern in D wohnen. Eigentlich müsste ich also meinen Hauptwohnsitz verlegen und bei meinen Eltern höchstens einen Zweitwohnsitz anmelden. Dazu meine erste Frage: welche Konsequenzen würde das haben hinsichtlich Kindergeld/Haftpflichtversicherung? Kurz zum Status meiner Eltern: beide in Rente, aber haben Beamtenstatus (waren beide Lehrer: ich habe gelesen, dass das beim Anspruch auf Kindergeld anscheinend wichtig ist) Zusätzlich möchte ich meinen Hauptwohnsitz eigentlich nicht nach GB verlegen, da es sich wie gesagt nur um ein Auslandssemester handelt, sprich: zeitlich begrenzt. Reicht das als Grund um anzugeben, dass mein Lebensmittelpunkt sich NICHT in England befindet? Dann würde ich da nur einen Zweitsitz anmelden, ansonsten die Situation lassen, wie sie ist und erst nach meiner Rückkehr nach NL meinen Hauptwohnsitz ummelden. Ich bin sehr dankbar für alle Informationen!!!

Studium, Ausland, Haftpflichtversicherung, Kindergeld, WOHNRECHT, Zweitwohnsitz
Kinderzuschlag abgelehnt, Widerspruch-bitte um Hilfe!!!

Guten Tag, habe mal eine Frage zum Kinderzuschlag, der für mich eine ziemlich unklare Sache darstellt. Ich wäre wirklich dankbar, wenn sich jemand die Zeit nähme, mir zu helfen: 1.Frage: Ist es richtig, dass das Nettoeinkommen der Eltern mindestens den gültigen Hartz IV-Satz von 323 Euro pro Pers. + 71,1 % der Warmmiete beträgt??? Frage 2: Wenn ich Widerspruch einlege und dann Recht bekomme, wird der Zuschlag dann ab Erstantragsdatum rückwirkend gezahlt oder erst ab dem Datum des Widerspruches? Frage 3: Ich habe den Antrag im Juli eingereicht, im Juli habe ich auch bei dem Arbeitgeber angefangen. Es hat sich dann aber rausgestellt das er mich mehr braucht als gedacht und mein Vertrag wurde im August um 6 Wochenstunden aufgestockt, dadurch verdiene ich150 Euro monatlich mehr, würde also nun in der Berechnung liegen. Allerdings musste ich ja auf die heutige Abrechnung zwecks Einreichung warten, konnte das also noch nicht mitteilen, nun habe ich aber heute zeitgleich die Kinderzuschlagsablehnung bekommen, eben wegen mangelnden Einkommens. Wie ist das denn dann, muss ich jetzt einen neuen Antrag einreichen weil sich neue Zahlen ergebenhaben oder kann ich den Fall erklären und mit dem Widerspruch eine neue Arbeitgeberbescheinigung einreichen, um eben den Zahlungsnaspruch ab August nicht zu verlieren??? Würde mich über Antwort sehr freuen!

Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Kinderzuschlag, Familienkasse

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