Betrug bei Untermiete - was tun?

Hallo,

ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben nach einer Besichtigung per Videochat aufgrund der aktuellen Situation. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in einem Hochrisikogebiet im Ausland und hatte keine Chance mir das Zimmer anzuschauen. Die Vermieterin wusste das. Es handelt sich um eine WG, das Zimmer war laut Aussage und Beschreibung 20qm groß (Screenshots von der Anzeige sind vorhanden). Am Freitag konnte ich mir das Zimmer endlich anschauen, aber von den angegebenen 20qm war nichts zu sehen, das Zimmer hat Maße die gerade mal 11qm sind. Für den Preis und die Lage hätte ich das Zimmer niemals genommen.

Ein Gespräch mit der Vermieterin führte ins nichts da sie lt. eigenen Angaben durch das keine finanziellen Rückstände haben möchte.

Der Fehler ist ja jedoch ihrerseits entstanden, ich kann in das Zimmer nicht einziehen da nicht mal mein Bett reinpasst. Kaution ist leider schon angezahlt, Mietvertrag unterschrieben.

Jetzt forderte sie mich auf das ich den Wohnungsschlüssel zurückgeben soll, obwohl ich keinen bekommen habe und im Gegenzug die Kaution abzüglich der ersten Kaltmiete wieder ausgezahlt bekomme.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw mein Geld wieder zu bekommen? Den Hauptmietvertrag habe ich zb noch nicht bekommen obwohl ich eine Kopie laut Untermietvertrag bekommen sollte. Was mache ich denn jetzt am Besten?

Ich muss ja jetzt auch zum 1.5. eine neue Wohnung finden, mein alter Mietvertrag ist schließlich zum 1.5. gekündigt.

Liebe Grüße

betrug, Kaution, Mietrecht, Mietvertrag, Vertragsrecht, Untermiete
Vermieter behält Kaution nach Auszug ein -> verdeckter Mangel "rauchgeruch"?

Tachchen,

ich habe jetzt schon ein wenig recherchiert und erhoffe mir Klarheit.

Ich habe für 6 Monaten in einer "frisch sanierten" Wohnung ein Zimmer bewohnt. Insgesamt war das Ganze als WG ausgelegt, bei dem jedes Zimmer einzeln vermietet wurde. Es gab einen Pauschalpreis, der auch Strom, Heizkosten, Warmwasser und Internet beinhaltet. Ergo sind Nachforderungen Richtung Nebenkostenabrechnung schonmal nicht drin. Bei meiner Recherche bin ich noch auf ein paar andere Ungereimtheiten gestoßen (offensichtlich wurden hier Seitens des Vermieters alle Grauzonen so ausgenutzt, dass die Mietpreisbremse umgangen wurde --> anderes Thema). Fakt ist: es hat sich das Bild ergeben, dass der Typ ein Abzocker ist.

Konkrete Frage: Die Übergabe erfolgte durch einen Vertreter. Es wurden keine Mängel festgestellt. Das liegt mir so auch schriftlich vor. Im Protokoll taucht dann noch folgende Klausel auf: "Die Abnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Geltendmachung nachträglich festgestellter (verdeckter) Mängel/Schäden."

Bei der Übergabe war meine Mitbewohnerin dabei. Die Zimmertür wurde nach der Übergabe offen gelassen. --> Sprich ab hier konnte im Prinzip jeder aus der WG und auch jeder Besucher in das Zimmer.

Nun behauptet der Vermieter (per Whattsapp) es würde in dem Zimmer nach Gras riechen (laut meiner Mitbewohnerin war er noch nichtmal vor Ort). Dies müsste er erst genau prüfen und behält daher meine gesamte Kaution ein.

Ich habe mal Gras geraucht - vor ca. 16 Jahren das letzte mal --> nicht in dieser Wohnung :D

Was kann ich tun? Sehe ich es richtig, dass er mir nachweisen müsste, dass ein verdeckter Mängel, welcher Art auch immer, durch mich verursacht wurde?

Und wie sind hier die Fristen für Ihn? Wie lange kann er das Spielchen treiben?

Hoffentlich kennt sich hier jemand aus. Vielen Dank!

Kaution, Mietrecht
Mietkaution vor Jahren nicht bezahlt, drohen noch rechtliche Konsequenzen?

Vor 12 Jahren sind wir mit 3 Personen in unsere jetzige Wohnung gezogen. Bei der damaligen Wohnungsbegehung mit den Vermietern wurde keine Kaution vereinbart. Da wir froh waren, auf die Schnelle noch rechtzeitig eine Wohnung bekommen zu haben, unterschrieben mein Mann und ich den Mietvertrag ohne genauer zu kontrollieren. Irgendwann nach Jahren las ich mir aus irgendeinem Grund mal den Mietvertrag durch und stellte mit Entsetzen fest, dass hierin eine Kaution von 500 Euro vereinbart war, die dann ja demzufolge von uns nicht bezahlt worden ist. Ich wies meinen Mann darauf hin, der dann sagte, wir sollten lieber die Füße still halten und schlafende Hunde nicht wecken. Ich konnte ihm ja schlecht in den Rücken fallen, da es finanziell sowieso bei uns schlecht stand. Tja, leider hat sich besagter Ehemann nach jahrezehntelangen Problemen, die ich immer wieder beseitigt hatte, vor 2 Jahren in sein ererbtes Haus begeben (auf das ich keinen Anspruch habe), sich eine 33 Jahre jüngere Geliebte genommen und ließ mich und unsere Tochter fallen. Ich teilte damals den Vermietern mit, dass mein Mann ausgezogen sei und wir nur noch zu Zweit in der Wohnung leben würden. Die Nebenkosten wurden von dort an nur noch für 2 Personen (statt für 3) berechnet, es wurde aber kein neuer Mietvertrag aufgesetzt, ich habe immer noch den alten Mietvertrag, in dem der Mann auch noch drin steht. Nun sitze ich hier, muss innerhalb der nächsten 2 Jahre ausziehen und mit Sicherheit fällt dann dem Vermieter auch auf, dass die Kaution nicht bezahlt wurde. Ich habe Panik, das gibt mit Sicherheit Theater, zumal die Wohnung schon bei unserem Einzug nicht im allerbesten Zustand war und der Vermieter immer die Gelegenheit nutzt, bei dem Auszug von Mietern alle möglichen Neuerungen vornehmen zu lassen. Drohen nach 12 Jahren noch rechtliche Konsequenzen oder ist das Ganze verjährt?

Kann mein geschiedener Mann nach meinem Auszug aus dieser Wohnung noch vom Vermieter anteilig, also mindestens für die Hälfte der dann anfallenden Kosten herangezogen werden? Außerdem muss noch der total voll gestellte Keller geleert bzw. entrümpelt werden und das wird auch nochmal für mich teuer. Muss er sich daran auch kostenmäßig beteiligen (viele alte Sachen darin sind noch von ihm)?

Kaution, verjährung

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