Malerfirmakosten von Kaution abziehen?
Hallo,
Wir sind vor 8 Monaten in eine Wohnung eingezogen. Die Wohnung wurde nach Auszug der alten Mieter von einer Malerfirma komplett neu gestrichen (Wände, Decken, Heizkörper, Türen etc.) Der Mieter sagte, dass bei unserem Auszug auch wieder eine Malerfirma kommt und er daher 800 Euro, wie bei den Vormieter von unserer Kaution einbehalten wird.
Darf er das? Ist das nach 8 Monaten wirklich nötig? Wir haben nur 3 Wände in der ganzen Wohnung (103qm) gestrichen sonst nichts. Nur bisschen gebohrt. Klar das müssen wir zu machen. Aber reicht es nicht, wenn wir die Löcher zu machen und die 3 Wände wieder weiß streichen? Nach 8 Monaten muss doch nicht wieder alles neu gemacht werden oder?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten. LG
2 Antworten
Kann der VM vergessen. Wenn das im Mietvertrag steht oder gar nicht müsst ihr nicht mal streichen. Der Passus wäre ungültig.
Jedoch würde ich erst Ärger machen wenn der VM die Rechnung schickt, denn dann ist es schwer zu beweisen das es nötig war.
Ist es nötig, dann müsst ihr streichen.
Malerfirmakosten von Kaution abziehen?
Das kommt darauf an: Habt ihr die "3 Wände in der ganzen Wohnung" in einem Farbton gestrichen, "der dem Geschmack der Mehrheit der Mietinteressenten nicht entspricht und den VM an einer Weitervermietung hindert", habt ihr diesen Mangel zu beseitigen. Oder der VM darf sich in Ersatzvornahme an eurer Kaution schadlos halten.
Völlig anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn eine Renovierung verlangt würde.
Es mag ja sein, dass der VM bei jedem Neumieter seine Wohnung komplett renoviert. Nur darf er diese Kosten eben nicht von den scheidenden M verlangen noch deren Kaution dafür hernehmen.
Rechtsgrund ist § 535 I 2 BGB: Grundsätzlich hat "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."
Diese Renovierungspflicht darf er zwar im Einzelfall mietvertraglich auf die M übertragen, sie schulden Schönheitsreparaturen aber nur dann, wenn sie durch Abnutzung fällig sind.
Davon ist nach achtmonatiger Mietezeit eher nicht auszugehen es sei denn, es zweigen sich gleichwohl etwa um Lichtschalter, Wandvorsprüngen oder dem Sofa herum Nutzungsspuren, als Hobbyköche sind die Küchenwände und -decken fett- und dunstverschmiert usw.
Andernfalls müsstet ihr nicht einmal Dübellöcher in üblichem Umfang verspachteln, da dies zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt.