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Mietwohnung Auszug: jede Wand streichen Pflicht?

Liebe Mietexperten,

folgendes Problem: Wir sind gerade umgezogen und der Objektbetreuer unserer alten Mietwohnung, in der wir 19 Monate gewohnt hatten, will diese noch nicht abnehmen, weil wir seiner Meinung nach nicht ordentlich genug weiß gestrichen haben.

Wir hatten einige Wände der alten Wohnung gestrichen, als wir dort eingezogen waren (grün, blau, lila). Uns ist klar, dass die Wohnung in den Zustand zurückzuversetzen ist, in dem sie uns übergeben worden war. Entsprechend haben wir alle bunten Wände nun mit weiß überstrichen.

Der Objektbetreuer möchte nun, dass wir alle Wände (einschließlich der Wände, an denen wir während der Mietdauer keine Veränderungen vorgenommen hatten) noch einmal mit weißer Farbe überstreichen, da Unterschiede in den Weißtönen erkennbar seien. Ansonsten müsste das ein Maler übernehmen, wodurch Kosten von ca. 600-700 EUR entstehen würden (interessanterweise in etwa die Höhe unserer Kaution).

Müssen wir tatsächlich auch die Wände überstreichen, die eigentlich noch in dem weißen Zustand sind, in dem sie waren, als wir eingezogen sind?

Zudem gibt es zwei Außenwände, an denen Schimmel aufgetreten war (wg. Feuchtigkeit der Wand, wahrscheinlich weil der Regenrinnenabfluss längere Zeit undicht war). Eine dieser Wände hatten wir bunt bemalt. Handwerker haben nun auf Veranlassung der Hausverwaltung die Tapetenstücken ausgetauscht, auf denen der Schimmel war. Wir hatten die Wände nicht überstrichen, da wir davon ausgegangen waren, dass die Schimmelbeseitigungsarbeiten umfangreicher ablaufen würden als eine einfache Tapetenschnipselei und wir somit nicht mehr für das Streichen dieser Außenwände zuständig seien. Nun sollen wir auch diese Wände mit überstreichen bei unserem finalen Malauftrag.

In unserem Mietvertrag steht:

"ln jedem Falle müssen sich die Räumlichkeiten jedoch zur Rückgabe der Wohnung an den Vermieter in einwandfreiem Renorierungszustand befinden, die Arbeiten sind bei Bedarf vom Mieter auszuführen."

Sind die Forderungen der Objektverwaltung gerechtfertigt oder nicht? Was müssen wir noch tun, was nicht? Unsere Kaution möchten wir natürlich gerne wiederbekommen.

Danke vorab für Eure Einschätzungen / Erfahrungen / Infos

Kaution, Mietwohnung

Kaution einbehalten / Schadensersatz?

Meine Vermieterin will eine Teil-Kaution einbehalten da:

  • mir eine ihrer Pflanzen eingegangen ist (Wurzelfäule)
  • sie Blumenerde kaufen will zum Umtopfen der andern Pflanzen
  • ein gebogener Nagel ein kleines Loch im Putz verursacht hat. Wahrscheinlich war sie es selbst, als sie den Spiegel bei Rückkehr wieder umgestellt hat.

Muss ich dafür zahlen?

Vereinbart wurde mündlich, dass ich mich um ihre Pflanzen kümmere.

Es geht um einen begrenzten Zwischenmietvertrag in einer WG (möbliertes Zimmer).

Es gab keine Übergabe, Protokoll bei Einzug/Auszug, kein Kopie vom Hautvertrag (die Kopie stand in der WG was ich erst nach Einzug wusste), Schlüssel von Mitbewohnerin ausgehändigt und bei Auszug einfach im Zimmer gelassen.

Vertragsinhalt:

§ 1 Mietgegenstand

[...]das möblierte ausgeschriebene Zimmer, mit 17 qm. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC, Flur, offener Küchenbereich, das kleine angrenzende Zimmer und die Loggia mit ein. Die Benutzung von Bad, Küche und Geräten etc. erfolgt nach Absprache unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Hofbereich für Fahrräder und Mülltonnen dient der allgemeinen Nutzung aller Mieter des Hauses.

§ 2 Mietzeit/Kündigung/Beendigung

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und endet am xxx. Es endet in jedem Falle, wenn das Mietverhältnis des Hauptmieters mit seinem Vermieter endet.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Das Zimmer ist somit bis zum Montag dem xxx mit allen übergebenen Schlüsseln und Möbeln in gereinigtem Zustand zurück zu geben.

§ 3 Mietzins [..]

§ 4 Telefonfestnetz, Internet und Verbrauchsstrom [..]

§ 5 Kaution

Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von xxx. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution erhalten zu haben. Der Hauptmieter ist verpflichtet dem Untermieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu zahlen, wenn das Zimmer in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.

§ 6 Hausordnung

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht.

§ 7 Schlüssel / Übergabe / Zustand

Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll für das Zimmer erstellt, hier werden auch die übergebenen Schlüssel an den Untermieter eingetragen. Das Zimmer wird im jetzigen, renovierten Zustand übergeben. Der Untermieter ist verpflichtet nach Beendigung des Untermietverhältnisses die ihm ausgehändigten oder in seinem Besitz befindlichen Schlüssel unverzüglich an den Hauptmieter zurückzugeben.

§ 8 Bezugnahme auf Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Kaution, Mietrecht, Schadensersatz

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