Auflösung eines Mietkautionskonto?

2 Antworten

Da mußt Du zwei Dinge voneinander unterscheiden:

Bei der bankrechtlichen Seite ist festzustellen, daß Mietkautionskonten Anderkonten sind. Der Mieter ist der Bank als wirtschaftlich Berechtigter bekannt, was insbesondere im Insolvenzfall (des Vermieters!) von Bedeutung ist. Allerdings ist der Vermieter Kontoinhaber und kann nach allgemeinen Grundsätzen über das Konto verfügen.

Nur als Beispiel: Ich habe mir das sogenannte Vermieterpaket der DKB-Bank zugelegt. Da sind die Mietkautionskonten Unterkonten des Girokontos. Bin ich erst mit meinen Zugangsdaten im Girokonto drin, kann ich auch über die Guthaben der Kautionskonten verfügen.

Mietrechtlich ist es allerdings nicht zulässig, wenn der Vermieter die Mietkaution vom Anderkonto in ein Konto überführt bei dem er wirtschaftlich Berechtigter ist.

Mal eine Frage vorab - bist Du der neue Eigentümer der Immobilie mit Mietwohnungen oder die betroffene Mieterin.

Natürlich kann man seine Bank anweisen, ein Konto aufzulösen, aber letztendlich wird man immer zur Unterschriftsleistung dort vorsprechen müssen.